■ Vergewaltigung: Süssmuth für Regelung
Bonn (dpa) – Bundestagspräsidentin Süssmuth (CDU) hat ihre Forderung bekräftigt, Vergewaltigungen in der Ehe künftig unter Strafe zu stellen. Die im Parlament noch strittigen Punkte – der Gewaltbegriff und die sogenannte Versöhnungsklausel – dürften nicht dazu führen, daß der vorliegende Gesetzentwurf auf die lange Bank geschoben werde, erklärte die Politikerin gestern in ihrer Eigenschaft als Vorsitzende der Frauen-Union. Zwischen 1987 und 1991 seien rund 350.000 Frauen von ihren Ehemännern vergewaltigt worden, betonte Süssmuth. Dies zeige, daß es sich bei dem Thema nicht um Einzelfälle handele, die man als „peinliche Privatangelegenheit“ auf sich beruhen lassen könne.
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