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Sudetendeutscher erhält Eigentum zurück

Prag (AFP) – Erstmals ist einem Sudetendeutschen in Tschechien das Recht auf teilweise Rückgabe von konfisziertem Eigentum zugesprochen worden. In einem Berufungsverfahren urteilte ein Gericht in Liberec (Reichenberg), der 24. Teil eines 1945 beschlagnahmten Hauses müsse zurückgegeben werden, wie ein Justizsprecher am Mittwoch mitteilte. Das Haus gehörte dem Vater des Klägers Rudolf Dreithaler, einem tschechischen Bürger deutscher Abstammung. Das Urteil erfolgte nach achtjährigem Rechtsstreit, in dessen Verlauf der Fall zwischen verschiedenen tschechischen Instanzen hin- und hergeschoben und auch vom Verfassungsgericht behandelt worden war.

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