Stuttgarter Landtag stimmt ab: Neues Polizeigesetz im Süden
Kameras im Knast, Erfassung von Kfz-Kennzeichen: Baden-Württemberg verschärft sein Polizeigesetz.
Am Donnerstag verabschiedet der Stuttgarter Landtag in zweiter Lesung ein neues Polizeigesetz. Die umstrittenen Neureglungen sollen Straftaten und Terroranschläge verhindern und der Polizei neue technische Möglichkeiten zur Fahndung geben: Die Beamten dürfen künftig Autokennzeichen automatisch erfassen und mit Fahndungsdatenbanken abgleichen. Kennzeichen, die dort nicht enthalten sind, sollen laut Gesetz sofort wieder gelöscht werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte im März die automatische Vollerfassung von Fahrzeugen in Schleswig-Holstein und Hessen verworfen.
Zudem darf die Polizei öffentliche Veranstaltungen künftig mit Kameras überwachen - nicht nur, wenn die Gefahr eines Anschlags besteht, sondern auch, wenn die Beamten wegen der Größe oder der Art der Veranstaltung mit Straftaten rechnen. Aufgenommen werden dürfen alle Anwesenden, laut Gesetz müssen ihre Daten nach vier Wochen wieder gelöscht werden. Werden Menschen in Gewahrsam genommen, dürfen sie künftig in der Zelle ebenfalls mittels Kameras überwacht werden. Weitere Verschärfungen: Polizei und Geheimdienste sollen in gemeinsamen "Projektdateien" ihre Ermittlungsergebnisse leichter austauschen können. Und der Schutz von Berufsgruppen wird eingeschränkt: Journalisten oder Ärzte genießen keinen Schutz vor Überwachung mehr, wenn es um die Abwehr von Gefahren geht.
Kritik kommt von der Opposition im Landtag. Die SPD will Videoaufzeichnungen auf Demonstrationen erschweren und die Daten schneller löschen. Sie lehnt es ab, Kfz-Kennzeichen automatisch zu erfassen. Der grüne Innenexperte Uli Sckerl sagte, seine Partei lehne die Neuregelung komplett ab. In vielen Fällen werde die Begründung des Gesetzes, die Bekämpfung des Terrors, ad absurdum geführt. Statt schärferer Gesetze solle lieber der Personalabbau bei der Polizei im Lande gestoppt werden.
STUTTGART taz Heute verabschiedet der Stuttgarter Landtag in zweiter Lesung ein neues Polizeigesetz. Die umstrittenen Neureglungen sollen Straftaten und Terroranschläge verhindern und der Polizei neue technische Möglichkeiten zur Fahndung geben: Die Beamten dürfen künftig Autokennzeichen automatisch erfassen und mit Fahndungsdatenbanken abgleichen. Kennzeichen, die dort nicht enthalten sind, sollen laut Gesetz sofort wieder gelöscht werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte im März die automatische Vollerfassung von Fahrzeugen in Schleswig-Holstein und Hessen verworfen.
Zudem darf die Polizei öffentliche Veranstaltungen künftig mit Kameras überwachen - nicht nur, wenn die Gefahr eines Anschlags besteht, sondern auch, wenn die Beamten wegen der Größe oder der Art der Veranstaltung mit Straftaten rechnen. Aufgenommen werden dürfen alle Anwesenden, laut Gesetz müssen ihre Daten nach vier Wochen wieder gelöscht werden. Werden Menschen in Gewahrsam genommen, dürfen sie künftig in der Zelle ebenfalls mittels Kameras überwacht werden. Weitere Verschärfungen: Polizei und Geheimdienste sollen in gemeinsamen "Projektdateien" ihre Ermittlungsergebnisse leichter austauschen können. Und der Schutz von Berufsgruppen wird eingeschränkt: Journalisten oder Ärzte genießen keinen Schutz vor Überwachung mehr, wenn es um die Abwehr von Gefahren geht.
Kritik kommt von der Opposition im Landtag. Die SPD will Videoaufzeichnungen auf Demonstrationen erschweren und die Daten schneller löschen. Sie lehnt es ab, Kfz-Kennzeichen automatisch zu erfassen. Der grüne Innenexperte Uli Sckerl sagte, seine Partei lehne die Neuregelung komplett ab. In vielen Fällen werde die Begründung des Gesetzes, die Bekämpfung des Terrors, ad absurdum geführt. Statt schärferer Gesetze solle lieber der Personalabbau bei der Polizei im Lande gestoppt werden. INGO ARZT
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