Stuttgart 21: Kritik erlaubt, Misskredit nicht

Der Vertrag zum Tiefbahnhof verpflichtet die Partner, das Projekt zu fördern. Aber was heißt das genau? Die Bahn AG droht dem grünen Verkehrsminister mit Klage.

Deutlich spaßiger als die "Förderpflicht": Sitzblockade am Bauzaun von Stuttgart 21. Bild: dpa

FREIBURG taz | "Alle Projektpartner haben eine Projektförderungspflicht": So oder ähnlich mahnt die Deutsche Bahn AG im Zusammenhang mit dem Bau des neuen Tiefbahnhofs Stuttgart 21 (S 21) die Landesregierung Baden-Württemberg schon seit Wochen immer wieder. Der Focus meldete, das Unternehmen prüfe bereits eine Klage gegen das Land, wenn dieses das Projekt torpediere. Und nach der Präsentation des für die Bahn wohl erfolgreich verlaufenen Stresstests dürfte der Druck noch zunehmen. Am Sonntag etwa erinnerte auch Bundesverkehrsminister Peter Ramsauer (CSU) das grün-rot regierte Land an die "Projektförderungspflicht".

Im Finanzierungsvertrag zu S 21 findet sich in Paragraf 16 (Schlussbestimmungen) Absatz 10 tatsächlich der Satz: "Die Vertragspartner verpflichten sich, das Projekt zu fördern." Unterschrieben haben ihn die Bahn, das Land, die Stadt Stuttgart und der Stuttgarter Flughafen am 30. März 2009.

Doch was bedeutet die Förderungspflicht genau? Konkreter wird ausgeführt: Der Flughafen soll eigene Umbauten "auf das Projekt ausrichten", hieraus sollen sich "keine Verzögerungen" für S 21 ergeben. "Die Stadt strebt das für ihre Maßnahmen ebenfalls an", heißt es dann. Das Land ist nicht besonders erwähnt.

Dennoch will die Bahn auch für das Land spezielle Pflichten aus der Klausel ableiten. Für nähere Auskünfte verweist Projektsprecherin Nadia El Almi auf Professor Stefan Faiß, der sich ehrenamtlich in der Gruppe "Juristen für Stuttgart 21" engagiert. Beruflich lehrt er Steuerrecht an der Ludwigsburger Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Finanzen. Die Gruppe, der nach eigenen Angaben 85 Juristen angehören, hat jüngst eine Erklärung mit dem Titel "Landesverkehrsminister Winfried Hermann verstößt gegen seine Projektförderungspflichten" veröffentlicht. Sie kritisiert, der Grünen-Minister habe eine "task force zur Verhinderung von Stuttgart 21" eingerichtet und blähe seinen Beamtenapparat "mit 59 zusätzlichen Stellen" auf. Der Steuerzahler müsse nun nicht nur für S 21 zahlen, sondern auch für Angestellte und Beamte, "die dieses Projekt verhindern sollen".

"Wir begleiten das Projekt kritisch"

Dabei geht es bei der Task-Force aber nur um drei Personen mit befristeten Verträgen. Valentin Funk betreut ein Bürgertelefon zu Stuttgart 21. Die Juristen Patrick Kafka und Oliver Schlotz-Pissarek arbeiten dem Leitungsstab des Ministeriums zu. Funk war früher bei den Parkschützern aktiv, Kafka und Schlotz-Pissarek bei einer Juristengruppe, die gegen den Tiefbahnhof argumentierte. Die offizielle Sprachregelung im Verkehrsministerium, so Sprecher Edgar Neumann, lautet: "Wir arbeiten nicht gegen Stuttgart 21, wir begleiten das Projekt kritisch."

"Dagegen kann man an sich noch nichts sagen", räumt Faiß ein. "Die Äußerung von Kritik verstößt noch nicht gegen die Projektförderungspflicht." Anders sei das, wenn S 21 "durch unberechtigte Vorwürfe in Misskredit gebracht wird, etwa durch falsche Kostenzahlen".

Faiß bezieht sich dabei auf ein Pressegespräch des Verkehrsministeriums Mitte Juli. Nachrichtenagenturen berichteten, das Land habe dort vor Kosten in Höhe von über 5 Milliarden Euro gewarnt. Später stellte Ministerialdirektor Hartmut Bäumer klar, er habe nur Zahlen aus Akten der alten Regierung erwähnt. Faiß bezeichnet diese Informationspolitik als "Grenzfall".

S-21-Sprecherin El Almi sagte auf Nachfrage: "Wir prüfen die Vorwürfe und behalten uns weitere Schritte vor." Zu einer Klage wegen Verletzung der Projektförderungspflicht würde Faiß der Bahn derzeit nicht raten. Die Vorwürfe seien noch nicht gerichtsfest. "Aber mit einer Klage drohen kann man schon."

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