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Sturm gegen Mieter

Mieter müssen nach Angaben des Grundeigentümerverbandes Hamburg damit rechnen, an den Folgekosten von Sturmschäden beteiligt zu werden. Die Kosten für das Fällen und Abfahren sturmgeschädigter Bäume sowie von abgeknickten Ästen seien Betriebskosten und könnten auf die Mieter umgelegt werden, erklärte der Verband gestern aus aktuellem Anlaß. Die Sturmversicherung decke nur Gebäudeschäden am eigenen Haus, nicht aber den Abtransport von Baumresten sowie die Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen. Der Verband stützt seine Auffassung auf ein Urteil des Landgerichts Hamburg (Az.: 7 S 185/88).

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