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Stupa-Wahl vorm Kadi

■ Hamburger Verwaltungsgericht soll nach RCDS-Klage die Stimmzettel nachzählen

Keine Wahl mehr ohne Anfechtung bei Gericht. Nach den Konzilswahlen der Kunsthochschule wird nun auch die Wahl zum Studierendenparlament der Uni (Stupa) Hamburgs VerwaltungsrichterInnen beschäftigen. Das jedenfalls teilte der Ring Christliche Demokratischer Studenten (RCDS) gestern mit. Da sie die im Januar durchgeführte Wahl für „rechtswidrig“ hält, hat die CDUnahe Gruppe Klage erhoben.

Wie berichtet, gab es bei den Stupa-Wahlen, bei denen die Grüne Hochschulgruppe mit 40,7 Prozent haushoch siegte, 150 Stimmzettel zuviel. Für sie fehlten ensprechende studentische Matrikelnummern. Seit Ende der 80er publik wurde, daß es damals Wahlfälschungen in größerem Umfang gegeben hatte, ist das Notieren dieser Nummern als Sicherheitskontrolle üblich.

Doch der Verdacht, es habe diesmal eine „gezielte Wahlmanipulation“ gegeben, konnte nach Untersuchungen des Stupa-Ältestenrats Ende Februar nicht erhärtet werden. Das Gremium hatte im Beisein eines Jura-Professors die Stimmzettel-Unterlagen geprüft und die Wahlanfechtung zurückgewiesen. Abweichungen in geringem Umfang, so die Erkenntnis, könnten nie hundertprozentig ausgeschlossen werden. Da dennoch der „breite Konsens der politischen Gruppen“ über die Durchführung der Wahl „beschädigt“ sei, schlägt der Ältestenrat vor, auf der ersten Sitzung des neuen Stupa im April über die Reform der Wahlordnung zu sprechen. Daß es bei dieser Sitzung auch zur Neuwahl des Asta kommt, steht für Matthias Kolbeck von den Grünen außer Frage: „Die Kontinuität der Arbeit muß gewährleistet sein“. Auch habe der RCDS keinen Eilantrag gestellt. kaj

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