: Stütze auch für Joblose
■ CDU/CSU-Pläne: Die Arbeitslosen- und Sozialhilfe soll in einem System zusammengeführt werden. Jobzwang für alle wird aber teuer
Berlin (taz) – Die CDU/CSU- Fraktion bastelt an Plänen, die Arbeitslosen- und Sozialhilfe in einem „gemeinsamen Fürsorgesystem zusammenzufassen“. Das Ziel müsse sein, jedem Antragsteller auf Arbeitslosen- und Sozialhilfe einen Job anzubieten, erklärte der CDU-Abgeordnete Ulf Fink gegenüber der taz. Fink leitet einen Arbeitskreis zu „Neue Initiativen zur Beschäftigungsförderung“ der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag. Das neue Konzept soll auf einem Kongreß am 18. November in Berlin vorgestellt werden.
Wie Fink erklärte, müßten die Bestimmungen für die Arbeitslosenhilfe denen der Sozialhilfe angeglichen werden. Es sei aber noch offen, inwieweit dadurch die Leistungen für die Betroffenen verändert würden. In einem ersten Schritt müsse dafür gesorgt werden, daß alle erwerbsfähigen Sozialhilfeempfänger eine Arbeitsmöglichkeit bekämen. In einem zweiten Schritt sei diese Beschäftigungsförderung dann auch auf die Arbeitslosenhilfebezieher auszudehnen. Die Jobangebote bergen allerdings auch die Möglichkeit, bei der Ablehnung von Arbeit den Leistungsempfängern die Stütze zu streichen. Bisher bekommen Arbeitslosenhilfeempfänger eine dreimonatige Sperrfrist, wenn sie eine angebotene Arbeit ablehnen. Beim nochmaligen Verweigern einer zumutbaren Arbeit kann das Geld vom Arbeitsamt ganz gestrichen werden. Im vergangenen Jahr wurde 6.200 Arbeitslosenhilfeempfängern die Leistung vollständig gestrichen, weil sie einen zugewiesenen Job verweigert hatten. Sozialhilfeempfängern kann die Leistung ebenfalls gekürzt und dann ganz gestrichen werden, wenn sie etwa eine gemeinnützige Arbeit ablehnen.
Die Idee, die Jobförderung für Arbeitslosen- und Sozialhilfeempfänger zusammenzufassen, favorisiert auch der Arbeitgeberverband BDA in seinem Entwurf zu einem „Kombilohn“. Auch nach Vorschlägen des Deutschen Städtetages (DST) sollen langzeitarbeitslose Sozialhilfebezieher und Arbeitslosenhilfeempfänger auf „eine gemeinsame gesetzliche Grundlage“ gestellt werden.
In der Praxis bedeutete die Beschäftigungsförderung allerdings, daß die Kommunen Hunderttausende öffentlich finanzierter Jobs zur Verfügung stellen müßten. Im Jahresdurchschnitt von 1996 verzeichneten die Behörden über eine Million Arbeitslosenhilfeempfänger, die Kommunen gehen zudem von etwa einer Million erwerbsfähiger Sozialhilfeempfänger aus. Bisher bieten die Kommunen etwa 200.000 Sozialhilfeempfängern öffentlich geförderte Jobs. „Wir können nicht jeden beschäftigen, weil uns das Geld fehlt, das Personal fehlt und wir auch nicht der gewerblichen Wirtschaft Konkurrenz machen wollen“, erklärte Ludwig Fuchs, Hauptreferent für Sozialhilfefragen beim DST. Der Städetag spricht sich dafür aus, zunächst in Pilotprojekten zu erproben, wie Arbeits- und Sozialämter besser zusammenarbeiten könnten. Barbara Dribbusch
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