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Stromvertrag: Wer bekommt die Ebag?

■ Gezerre um die Ostberliner Energiegesellschaft Ebag / Westberliner Bewag hat eine Option auf knapp fünfzig Prozent / Ost-Berlin will selbst hundert Prozent des Unternehmens

Berlin. Nach dem Abschluß des deutsch-deutschen Stromvertrages droht in Berlin ein Konflikt um die Zukunft der Ostberliner Ebag, das ehemalige Energiekombinat Berlin. Auf Antrag der beiden den Magistrat tragenden Parteien SPD und CDU verabschiedete die Ostberliner Stadtverordnetenversammlung am Mittwoch abend einen Antrag, der die Umwandlung der Ebag in einen Eigenbetrieb der Stadt fordert. Der Magistrat wird aufgefordert, auf die Treuhandanstalt „einzuwirken“ und dafür zu sorgen, daß die Ebag zu 100 Prozent von der Stadt Berlin übernommen werden könne. Die Westberliner Energiegesellschaft Bewag hatte sich dagegen am Mittwoch per Vertrag von DDR-Regierung und Treuhandanstalt eine Option auf knapp 50 Prozent der Ebag-Aktien gesichert. „Das geht nicht konform“, kommen tierte Bewag-Sprecher Thomas Mül ler den Beschluß der Stadtverord neten.

Senat und Magistrat hatten schon am Mittwoch scharf gegen den Verkauf der Ebag an die Bewag protestiert. Die Bewag, die selbst zu gut 50 Prozent im Besitz des Westberliner Senats ist, versuchte gestern zunächst die Wogen zu glätten. Noch sei der Verkauf von Ebag-Anteilen nicht vollzogen, beruhigte Sprecher Möller. Die Bewag sei nach dem Vertrag mit der DDR-Regierung zwar verpflichtet, „schnellstens“ eine Geschäftsbesorgungsgesellschaft zu gründen und auf diese Weise die Kontrolle über die Ebag zu übernehmen. Der Kauf einer Beteiligung an der Ostberliner Gesellschaft stehe jedoch erst Anfang nächsten Jahres auf der Tagesordnung, wenn die Ebag ihre Eröffnungsbilanz vorgelegt habe.

Über die Höhe der Bewag-Anteile an der Ebag könne zwischen Bewag und den Stadtregierungen noch verhandelt werden. „Aus unserer Sicht ist das kein Konfliktpunkt“, versicherte der Sprecher, es gebe „Spielräume“. Die Bewag werde nicht unbedingt darauf bestehen, ihre Option auf 50 Prozent minus einer Aktie voll auszuschöpfen. Die Höhe des Bewag-Anteils werde nicht zuletzt vom Wert der Ostberliner Gesellschaft und damit dem Preis der Ebag-Aktien abhängig sein. Sollte der Magistrat dagegen darauf bestehen, die Ebag komplett in städtisches Eigentum zu überführen, müßte er sich zunächst nicht an die Bewag, sondern an die Treuhandanstalt wenden, erläuterte der Bewag-Sprecher.

Stück für Stück reißt sich die Bewag freilich jetzt schon die Ebag unter den Nagel. Beim Magistrat beantragte die Westberliner Gesellschaft, ihr die Grundstücke im Ostteil der Stadt zu übertragen, die der Bewag dort früher gehörten. Diese Immobilien sollten nicht in der Eröffnungsbilanz der Ebag auftauchen, begründete Möller diesen Schritt. Die Bewag wolle Grundstücke, die ihr rechtmäßiges Eigentum seien, nicht noch einmal bezahlen.

hmt

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