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Strom für Kommunen

■ Aktien in Ostdeutschland verteilt

Berlin (dpa) – Das Bundesverwaltungsgericht hat den Weg für die Verteilung von 7,8 Millionen Aktien an Stromversorgern an die ostdeutschen Gemeinden frei gemacht. Die Bundesrichter entschieden, daß die Kommunen und nicht die Landkreise Anspruch auf die Beteiligung an den Stromkonzerne hätten, teilte die Treuhandnachfolgerin Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben (BVS) am Mittwoch mit. Das Eigentum an der Energieversorgung in Ostdeutschland werde nun endgültig verteilt.

Ein Landkreis hatte die Übertragung der auf sein Gebiet anfallenden Kapitalanteile an der Mitteldeutschen Energieversorgung AG beantragt. Die Bundesrichter entschieden jedoch, daß Energieversorgung eine Selbstverwaltungsaufgabe der Gemeinden sei. Deshalb könnten sich eben die Gemeinden an den regionalen Stromversorgern beteiligen.

Nach dem vor dem Bundesverfassungsgericht erzielten Stromkompromiß erhalten Kommunen, die Stadtwerke betreiben, die örtlichen Anlagen zur Stromversorgung. Sie verzichten dafür auf die Kapitalanteile. Bis zum Februar 1995 hatten sich nach BVS-Angaben 74 größere Kommunen in Ostdeutschland für die Gründung eigener Stadtwerke entschieden.

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