Streuen im Winter: Hier salzt die Firma X
Streusalz ist verboten, vor allem dort, wo Bäume stehen. Dennoch streuen auch professionelle Gehwegreiniger. Das Stadtamt will jetzt erstmals Verstöße ahnden.
Montag Morgen, neun Uhr, eine baumgesäumte Pflasterstraße im vorderen Schwachhausen. Der Nachbar auf der gegenüberliegenden Straßenseite schippt die zwei Zentimeter Schnee zur Seite. Vor dem eigenen Haus ist der Gehweg bereits blitzblank. Ein Schild am Zaun gibt Auskunft darüber, wer hier verbotenerweise Salz gestreut hat: die Firma Hirsch.
Sie ist bei weitem nicht das einzige Gehwegreinigungs-Unternehmen, das mit Streusalz arbeitet. „Das machen doch alle“, sagt eine Mitarbeiterin von Hansa Gerken, ohne Salz ginge es einfach nicht. Je nach Wetterlage würde man Sand beimischen, um den Schaden an Pflanzen geringer zu halten.
Ähnlich sieht man es bei der „Bremer Bürgersteigreinigung“. „Das leibliche Wohl geht vor“, sagt die Frau am Telefon. Salz sei einfach der sicherste Garant dafür, dass die Gehwege schnee und eisfrei blieben und sich niemand durch einen Sturz verletzen könne. „Es gibt vereinzelt Kunden, die kein Salz wollen“, sagt sie noch, das würde auch berücksichtigt, sogar ohne Mehrkosten. Und dass der Verkehrssenator ja selbst Salz auf Radwegen streuen lassen würde.
Tatsächlich ist Streusalz nicht grundsätzlich verboten. Aber der Paragraph 41 des Landesstraßengesetzes schränkt den Gebrauch stark ein. Danach dürfen auf Gehwegen „Salze und salzhaltige Streumittel nur in geringen Mengen und nur bei Glatteis sowie zum Auftauen festgetretener Eis und Schneerückstände gestreut werden“. Ganz verboten sind sie in „Straßen, in denen Bäume stehen oder die auf anliegende begrünte oder baumbestandene Grundstücke entwässern“.
Der Grund für die Vorschrift: Ein versalzener Boden erschwert Pflanzen und vor allem Bäumen die Wasseraufnahme. „Das ist hundertfach bewiesen“, sagt Heribert Eschenbruch, verantwortlich beim Umweltbetrieb Bremen für das öffentliche Grün. Dort, wo besonders viel gestreut werde, beispielsweise an Bushaltestellen, seien eindeutig Schäden an Bäumen festzustellen.
Auch der Naturschutzbund Bremen, kurz Nabu, weist immer wieder auf das Problem hin. Nabu-Mitarbeiterin Heidrun Nolte ärgert sich darüber, dass nicht nur Privatpersonen, sondern auch die von Hauseigentümern beauftragten Reinigungsfirmen Salz streuen. „Die haben doch auch eine Vorbildfunktion.“
Immerhin sollen Verstöße gegen das Verbot ab sofort geahndet werden. Das sagte gestern Rainer Gausepohl, Sprecher des Innensenators, der taz. Bisher habe das zuständige Stadtamt nur in Schreiben darauf hingewiesen, dass das Streuen von Salz eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Jetzt sollen bei wiederholten Verstößen Bußgelder verhängt werden. Tätig werde das Stadtamt nur dann, wenn es auf Fälle aufmerksam gemacht werde. „Wir machen keine Kontrollreisen durch die Stadt.“
Verstöße gegen das Salzverbot werden auch im Auftrag der Stadt Bremen begangen. Denn eigentlich sollen Radwege nur mit Sand gestreut werden – so erklärt es Jürgen Falldorf vom Umwelt und Verkehrssenator. Salz dürfe nur in besonderen Fällen verwendet werden, bei Steigungen oder Brücken beispielsweise.
Doch die Entsorgung Nord GmbH, kurz ENO, die von der Stadt dafür bezahlt wird, dass sie die Straßen und Radwege schnee und eisfrei hält, legt die Vorschriften anders aus. ENO-Bereichsleiter Frank Kunst sagt, auf insgesamt neun Strecken müsse in Absprache mit dem Amt für Straßen und Verkehr Salz gestreut werden. Darunter Teile der Humboldt und der Bismarckstraße. Dem widerspricht Jürgen Falldorf vom Verkehrssenator. „Das stimmt nicht, dort darf nur Sand verwendet werden.“
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