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Streß im Büro: Schuld hat der Chef

Rom (dpa/taz) – Das italienische Justizsystem ist dem deutschen an Modernität und Menschenkenntnis eindeutig überlegen: Nach einem aktuellen Urteil des italienischen Kassationsgerichts ist nämlich eindeutig der Chef verantwortlich, wenn ein Untergebener vor lauter Streß krank wird. Der Fall: Ein italienischer Angestellter hatte einen Herzinfarkt erlitten, weil er sich eigenen Angaben zufolge in einem unterbesetzten Büro übermäßig abrackern mußte. Er forderte 50 Millionen Lire (50.000 Mark) Entschädigung. Im Gegensatz zu den Vorinstanzen gaben ihm die obersten Richter dann doch recht. Der Chef, stellten sie verbindlich fest, sei vertragsmäßig dazu verpflichtet, auf die physische und psychische Unversehrtheit seiner Mitarbeiter zu achten. Das gelte auch dann, wenn ein Beschäftigter freiwillig Überstunden mache oder wegen seiner Karriere auf Ferien verzichte.

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