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StreitschlichterHöchstrichterliche Hilfe

Ab Januar werden 50 Güterichter an Berlins Amtsgerichten eingesetzt.

Aktenberge in Berliner Gericht. Bild: DPA

113.286 Klagen wegen Nachbarstreitigkeiten, Unterhalt oder Erbangelegenheiten mussten die Zivilkammern der elf Berliner Amtsgerichte 2011 bearbeiten. Der Urlaub von den Aktenbergen an Weihnachten ist für die Zivilrichter nur eine kurze Pause: Nach dem Aktenberg ist vor dem Aktenberg.

Doch nun naht höchstrichterliche Hilfe. Ab Januar dürfen nicht nur Mediatoren die Streithähne zu einer außergerichtlichen Einigung anspornen, sondern auch sogenannte Güterichter. Die haben das Recht, eigene Vorschläge zur Einigung zu unterbreiten – was Mediatoren untersagt ist. Ein entsprechender Kompromiss bei der Verabschiedung des Mediatorengesetzes im Bundesrat wurde im Juni auf Anregung von Justizsenator Thomas Heilmann (CDU) gefunden.

Der legt nun nach: Im Januar sollen 50 Güterichter ihre Arbeit aufnehmen. Denn bislang werden in Berlin nur 16 Prozent aller Verfahren durch einen außergerichtlichen Vergleich beendet – in Bayern ist es jedes dritte. In der Justizverwaltung verweist man auf die Großstadtsituation, die sich von der Nachbarschaftskultur in den Flächenländern unterscheide. Außerdem sei die Quote in den Ostbezirken höher als im Westteil, sagt Justizsprecherin Lisa Jani.

Mit der zusätzlichen Unterstützung durch die Richter erhofft sich die Verwaltung nicht nur eine Entlastung der restlichen 730 Zivilrichter. „Auch die Konfliktparteien können bei einer außergerichtlichen Einigung Geld sparen“, sagt Jani. Neue Stellen werden nicht geschaffen.

Ausdrücklich nicht vorgesehen war bei Heilmanns Kompromissvorschlag der Einsatz von Güterichtern bei Länderregierungen. Auch da hätte Berlin Bedarf: Das Verhältnis des Bausenators zum Finanzsenator gilt inzwischen als so zerrüttet, dass der Mediator Wowereit damit überfordert ist. Herr Heilmann, übernehmen Sie!

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