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■ MediaBazaarStreit um die Werbeblöcke

Berlin (taz/epd) – Seit Anfang dieses Monats gilt für die kommerziellen Fernsehsender eine neue Werberegelung der Landesmedienanstalten – das sogenannte Netto-Prinzip. Danach dürfen maximal 90 Minuten lange Spielfilme nur einmal durch einen Werbeblock unterbrochen werden. Bislang berechnen die Kommerziellen ihre Werbeunterbrechungen nach dem Brutto-Prinzip, das als Zeitgrundlage die Spielfilmlänge und die Länge der Werbeblocks addierte – und mehr Werbeblocks ermöglichte. Die Privatsender halten jedoch auch nach dem 1. Oktober an ihrer alten Praxis fest. Die Landesmedienanstalten haben bei allen kommerziellen Anstalten Verstöße gegen die neue Regelung festgestellt, die nun aufgelistet und später mit Bußgeldbescheiden geahndet werden.

Während die Medienanstalten das Prinzip „unnachgiebig“ durchsetzen wollen, spricht der Verband der Kommerziellen, VPRT, von „Rechtsbruch“ und „Provokation“. Laut verschiedener Rechtsgutachten, so der VPRT, verstoße die Einführung der neuen Regelung als „retrospektiver Eingriff“ gegen das „Rückwirkungsverbot“, kurz: Eine „angemessene Übergangsfrist“ sei den Sendern nicht eingeräumt worden. Davon kann laut Hans Hege, Chef der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten, keine Rede sein. Seit Verabschiedung der neuen Werberichtlinien im Februar habe es eine lange Übergangsphase gegeben, die nicht weiter ausgedehnt werden müsse.

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