: Streit um die Akademie Ost
■ Kontroverse Rechtsauffassungen zwischen Vertretern der Akademie und Senat/ Geulen erwähnt Verfassungsklage gegen Auflösungsversuch
Berlin. Die Berliner Akademie der Künste am Robert-Koch-Platz will gegen die von den fünf neuen Bundesländern und dem Land Berlin ausgehandelte Auflösung ihrer Einrichtung bei Ratifizierung des Staatsvertrages Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen.
Das berichtet die 'Berliner Zeitung‘ in ihrer Donnerstagsausgabe. Das Blatt beruft sich auf den Berliner Rechtsanwalt Reiner Geulen. Geulen ist Prozeßbevollmächtigter der im Ostteil der Stadt ansässigen Akademie der Künste und erklärt die geplante Auflösung für verfassungswidrig. Nach Ansicht des zum Anwaltsbüro Schily/Becker/Geulen gehörenden Juristen wäre dies »nichts anderes als eine verschleierte Abwicklung, die nach dem Einigungsvertrag nur bis zum 3. Januar 1991 möglich war«. Die Akademie als eine Körperschaft öffentlichen Rechts habe »aus Gründen der Selbstachtung keinen Anlaß, die geplante zwangsweise Auflösung hinzunehmen«.
In einer polemischen Erwiderung in derselben Ausgabe der Zeitung äußert sich Pressesprecher Rainer E. Klemke von der Senatsverwaltung für kulturelle Angelegenheiten »erstaunt über die Rechtsposition von Herrn Dr. Geulen«, dessen Argumentation »sehr dünn« und widersprüchlich sei. Die Verantwortung für die Ostberliner Akademie als einer Einrichtung der ehemaligen DDR gehöre in die Kompetenz nicht nur des Landes Berlin, sondern auch der fünf neuen Bundesländer. Diese haben »erklärt, daß sie an dieser Akademie kein Interesse haben«. Die Auflösung, auf die man sich geeinigt habe, werde vom Senat auch aus der Zwangslage betrieben, »daß ein vernünftiges Kooperieren zwischen den beiden nebeneinander bestehenden Akademien der Künste nicht herbeizuführen war. Wir hätten gern miteinander etwas Neues gemacht«, erklärte Klemke. Aufgrund der geschichtlichen Tradition und der unterschiedlichen Vergangenheit beider Akademien sehe man allerdings keine Veranlassung, die Berliner Entscheidung jetzt zuungunsten der Einrichtung am Hanseatenweg ausfallen zu lassen.
Der Berliner Senat hatte schon in der vergangenen Woche mit den fünf neuen Bundesländern und der Bundesregierung einen Staatsvertrag über die Auflösung der Akademie abzuschließen. adn
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