: Streit um Zigarettenwerbung
Bundesregierung verteidigt Klage gegen europaweites Werbeverbot für Tabak
LUXEMBURG dpa ■ Die deutsche Regierung hat gestern vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ihre Klage gegen ein europaweites Werbeverbot für Tabak verteidigt. Ein Vertreter des Bundeswirtschaftsministeriums erklärte in Luxemburg, die EU habe keine Kompetenz beim Gesundheitsschutz. Es sei sachgerechter, wenn jeder Staat selbst über die Maßnahmen entscheide, die er zum Gesundheitsschutz ergreifen wolle. Nach der 1998 von Rat und Europaparlament verabschiedeten Richtlinie ist in der EU „jede Form der Werbung und des Sponsorings in der Gemeinschaft verboten“.
Die Klage der Bundesregierung wurde massiv von der Tabakindustrie und der Werbewirtschaft unterstützt. Volker Nickel vom Zentralverband der deutschen Werbewirtschaft sagte, die EU maße sich Kompetenzen an, die sie in diesem Bereich nicht habe. Sie berufe sich darauf, Verzerrungen im EU-Binnenmarkt abbauen zu wollen. Diese Verzerrungen gebe es aber auf dem Zigarettenmarkt nicht. In Deutschland ständen 400 Millionen Mark an Werbeeinnahmen und 200 Millionen Mark an Sponsoring im Jahr auf dem Spiel.
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