Streit um Suhrkamp-Verlag: Das Drama geht weiter
Ein Gericht stoppt vorläufig den Sanierungsplan der Verlagschefin. Sie wollte Suhrkamp in eine AG umwandeln und die Minderheitsgesellschafter entmachten.
FRANKFURT/BERLIN dpa | Der Insolvenzplan zur Umwandlung des traditionsreichen Suhrkamp Verlags in eine Aktiengesellschaft droht zu scheitern. Das Landgericht Frankfurt hat der Familienstiftung von Verlagschefin Ulla Unseld-Berkéwicz am Dienstag per einstweiliger Verfügung untersagt, dem Sanierungsplan auf der Gläubigerversammlung zuzustimmen.
Eine Kammer für Handelssachen gab damit in vollem Umfang einem Eilantrag von Minderheitsgesellschafter Hans Barlach statt, der mit Unseld-Berkéwicz seit Jahren zerstritten ist. Die Stiftung will Berufung gegen die Entscheidung einlegen.
Die Vorsitzende Richterin Claudia Müller-Eising hatte den Beschluss damit begründet, der Insolvenzplan sei einseitig auf die Belange der Familienstiftung als Mehrheitseigentümer ausgerichtet. Die Umwandlung in eine AG habe allein das Ziel, sich vom Minderheitsgesellschafter zu trennen. Die Stiftung habe damit ihre „Treuepflicht“ gegenüber Barlach verletzt. Dessen in der Schweiz ansässige Medienholding müsse bei einer Umwandlung in eine AG außerdem mit erheblichen steuerlichen Nachteilen rechnen.
Suhrkamp soll nach dem Willen der Verlagschefin in einem Insolvenzverfahren von einer Kommandit- in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden. Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hatte vergangene Woche den Insolvenzplan für das traditionsreiche Haus zugelassen. Barlach, der die Insolvenzgründe anzweifelt, würde durch die Umwandlung weitreichende Mitspracherechte verlieren.
Der Verlag, der Anfang 2010 von Frankfurt nach Berlin umgezogen ist, kündigte umgehend Berufung gegen das „falsche Urteil“ an. Auch im Falle eines „Stimmverbots“ für die Familienstiftung sei der Insolvenzplan nicht gefährdet, da auf der Gläubigerversammlung die Zustimmung der Mehrheit der Gruppen vorliegen werde. Dagegen sagte ein Gerichtssprecher in Frankfurt, dass auch die Gesellschafter als Gruppe dem Plan mehrheitlich zustimmen müssten. Der Termin für die Gläubigerversammlung steht noch nicht fest.
Das Frankfurter Gericht hatte vergangene Woche in der Verhandlung über den Eilantrag Barlachs einen Gesprächstermin über einen möglichen Vergleich der beiden Kontrahenten angeregt. Dies hatte die Verlagsleitung jedoch abgelehnt.
taz lesen kann jede:r
Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen
meistkommentiert
Putins Atomdrohungen
Angst auf allen Seiten
Nahost-Konflikt
Alternative Narrative
James Bridle bekommt Preis aberkannt
Boykottieren und boykottiert werden
Stromversorgung im Krieg
Ukraine will Atomkraft um das Dreifache ausbauen
+++ Nachrichten im Ukraine-Krieg +++
Biden genehmigt Lieferung von Antipersonenminen
Krise der Linke
Drei Silberlocken für ein Halleluja