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Streit um Suhrkamp-VerlagDas Drama geht weiter

Ein Gericht stoppt vorläufig den Sanierungsplan der Verlagschefin. Sie wollte Suhrkamp in eine AG umwandeln und die Minderheitsgesellschafter entmachten.

Mit seinem Eilantrag erfolgreich: Suhrkamp-Miteigentümer Hans Barlach Bild: dpa

FRANKFURT/BERLIN dpa | Der Insolvenzplan zur Umwandlung des traditionsreichen Suhrkamp Verlags in eine Aktiengesellschaft droht zu scheitern. Das Landgericht Frankfurt hat der Familienstiftung von Verlagschefin Ulla Unseld-Berkéwicz am Dienstag per einstweiliger Verfügung untersagt, dem Sanierungsplan auf der Gläubigerversammlung zuzustimmen.

Eine Kammer für Handelssachen gab damit in vollem Umfang einem Eilantrag von Minderheitsgesellschafter Hans Barlach statt, der mit Unseld-Berkéwicz seit Jahren zerstritten ist. Die Stiftung will Berufung gegen die Entscheidung einlegen.

Die Vorsitzende Richterin Claudia Müller-Eising hatte den Beschluss damit begründet, der Insolvenzplan sei einseitig auf die Belange der Familienstiftung als Mehrheitseigentümer ausgerichtet. Die Umwandlung in eine AG habe allein das Ziel, sich vom Minderheitsgesellschafter zu trennen. Die Stiftung habe damit ihre „Treuepflicht“ gegenüber Barlach verletzt. Dessen in der Schweiz ansässige Medienholding müsse bei einer Umwandlung in eine AG außerdem mit erheblichen steuerlichen Nachteilen rechnen.

Suhrkamp soll nach dem Willen der Verlagschefin in einem Insolvenzverfahren von einer Kommandit- in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden. Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg hatte vergangene Woche den Insolvenzplan für das traditionsreiche Haus zugelassen. Barlach, der die Insolvenzgründe anzweifelt, würde durch die Umwandlung weitreichende Mitspracherechte verlieren.

Der Verlag, der Anfang 2010 von Frankfurt nach Berlin umgezogen ist, kündigte umgehend Berufung gegen das „falsche Urteil“ an. Auch im Falle eines „Stimmverbots“ für die Familienstiftung sei der Insolvenzplan nicht gefährdet, da auf der Gläubigerversammlung die Zustimmung der Mehrheit der Gruppen vorliegen werde. Dagegen sagte ein Gerichtssprecher in Frankfurt, dass auch die Gesellschafter als Gruppe dem Plan mehrheitlich zustimmen müssten. Der Termin für die Gläubigerversammlung steht noch nicht fest.

Das Frankfurter Gericht hatte vergangene Woche in der Verhandlung über den Eilantrag Barlachs einen Gesprächstermin über einen möglichen Vergleich der beiden Kontrahenten angeregt. Dies hatte die Verlagsleitung jedoch abgelehnt.

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3 Kommentare

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  • So sieht das also aus, wenn sich "Intellektuelle" auf Maschendrahtzaun-Niveau begeben. Wenn ich die beiden beteiligten Gestalten nur sehe, kommt mir das Grausen. Da geht es doch nicht mehr um den Verlag; das ist ein Rosenkrieg im ursprünglichen Sinn.

  • L
    lowandorder

    Tja - vor Gericht und auf hoher See.

     

    Die Begründung liest sich ganz schlüssig;

    zudem ist die erwähnte Richterin Vorsitzende einer Kammer für Handelssachen

    und das wird frauwieman nicht einfach so;

    zur Kenne kommt hinzu, daß solche Spruchkörper

    am Stück mit vergleichbaren Sachen befaßt sind;

    auch die Anmerkung zu Mehrheiten etc klingt plausibel.

    Vorlaut gedacht - das auszuhebeln? wohl eher nicht.

     

    Sine ira et studio -

    das ist auf diesem Hühnerhof ein rares Gut.

    So hat sich der Peter S. das Peter-Prinzip

    sicher nicht realisiert gewünscht.

  • B
    blamabel

    die katastrofe is doch,daß der verlag auf den millionenhonoraren für die anwälte,den insolvenzverwalter,der schätzte seine kosten vorab auf eine million, und gerichtskosten sitzenbleibt.

     

    denke alles in allem 3 - 4 millionen,denn die kosten barlachs müssen auch übernommen werden

     

    letztendlich kann ein großteil der kosten bei der stiftung wiedergeholt werden,aber in wie weit sich diese mit ihrem dackelhaften schachzug insolvenz anzumelden,beraten durch einen berliner wichtigtuer aus dem kulturkampf,selbst ruiniert hat,werden wir noch sehen.

     

    der wert der stiftung liegt nämlich in der suhrkamp mehrheit,der sich durch die pleite gezehntelt hat

     

    gegen gier,rechthaberei und dummheit gibts kein witwenkraut aber eine staatsanwaltschaft,die hier auf antrag wegen diverser vermögensdelikte schon das ermitteln starten könnte