Streit um Prämie für Viren-Beweis: Sieg für den Impfgegner
Es geht um 100.000 Euro. Die hat ein Impfgegner für den Nachweis des Masernvirus ausgelobt. Der Beweis wurde erbracht, bezahlt wird aber nicht.
Es habe sich aber eben nicht um eine Wette oder ein Preisausschreiben des Impfgegners gehandelt, worauf der 31-Jährige Mediziner reagiert hatte, begründete das Oberlandesgericht, sondern um eine Auslobung. Und bei einer Auslobung bestimme alleine der Auslobende die Regeln – und eben auch allein darüber, für welchen Beleg oder Nachweis er gegebenenfalls die Prämie bezahlt. Der 52-Jährige hatte im Internet 100.000 Euro demjenigen versprochen, der ihm eine wissenschaftliche Arbeit liefere, mit der nicht nur die Existenz, sondern auch die Größe des Virus belegt werde.
Der Mediziner hatte den Eintrag im Internet gesehen, sich schriftlich vergewissert, dass er ernst gemeint war, und dann sechs wissenschaftliche Arbeiten eingereicht, darunter den Bericht über die Erstisolation des Masernvirus von 1954. Siegesgewiss schickte er gleich auch seine Kontonummer mit.
Es war aber eben nicht die eine Publikation, die sowohl Existenz als auch Größe und Gefahr des Virus belege. „Sie hätten aber auch 600 einreichen können, er hätte keine akzeptiert“, sagte der Vorsitzende Richter des Oberlandesgerichts, Karl-Heinz Oleschkewitz. Der 52-Jährige sei als Impfgegner bekannt und sein Gegenüber hätte ahnen können, wie der Nachweis bewertet würde.
Knackpunkt Auslobung
Die Entscheidung sage gar nichts über die Existenz oder Nichtexistenz des Masernvirus aus, betonte Richter Oleschkewitz. Das könne die Kammer ja gar nicht beurteilen. „Es ist eine rein juristische Entscheidung“, sagte er. Knackpunkt sei einzig und allein die Formulierung der Auslobung.
Der Impfgegner feierte das Urteil dennoch als Wendepunkt. „Es gibt keine krankmachenden Viren“, sagte der 52-Jährige. Die sechs eingereichten Publikationen fassten viele andere Fachartikel zusammen – und keine könne Existenz, Größe und die krankmachende Wirkung der Viren nachweisen. Das Impfen gegen Masern und Viren generell habe daher keine wissenschaftliche Rechtfertigung. Zwar sei er mit dieser Meinung in der Minderheit, räumte er ein – „aber das war Einstein auch mit seiner Gravitationstheorie“.
Eine Revision ist nicht zugelassen. Allerdings könne Nichtzulassungsbeschwerde zum Bundesgerichtshof gestellt werden, betonte ein Gerichtssprecher.
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