Streit um Parkgebühren: Ein Senator parkt in der Ausfahrt
Die Senatsverwaltung für Verkehr will das Parken ein bisschen verteuern. Doch der Innensenator blockiert das: Er will Schichtarbeitende schützen.
Parkraumbewirtschaftung ist ein sperriges Wort, und auch die Sache selbst ist komplexer, als mancheR meint. Eigentlich geht’s ja nur darum, dass Parken etwas kostet. Bloß: Wie viel genau und vor allem wen?
In den vergangenen Tagen ist ein senats- bzw. koalitionsinterner Konflikt hochgekocht, der zeigt, dass es mit einem „Haste mal ’n Euro“ am Straßenrand nicht getan ist. Innensenator Andreas Geisel (SPD) weigert sich, das Plazet zu einem Vorhaben seiner für Umwelt und Verkehr zuständigen grünen Kollegin Regine Günther zu geben („die Vorlage gegenzeichnen“ hieße das im Politjargon). Dabei geht es um eine Erhöhung der Parkgebühren um je einen Euro.
Im internationalen Vergleich ist Parken in Berlin herzlich billig, in vielen Kiezen auch innerhalb des S-Bahn-Rings sogar kostenlos. Dauerpark-Vignetten für AnwohnerInnen werden zum Preis von 10,20 Euro im Jahr verschenkt. So langsam versucht nun die Verkehrsverwaltung, die ja eigentlich eine Verkehrswende-Verwaltung sein will, mit diesem Missverhältnis aufzuräumen. Statt von 1 bis 3 Euro pro Parkstunde – je nach Zone und Uhrzeit – sollen die Preise im Rahmen einer neuen Parkgebührenverordnung von 2 bis 4 Euro gestaffelt werden.
Klappt aber nicht, weil sich Innensenator Geisel quer stellt. Er habe Ausnahmeregelungen für Schichtarbeitende in seinem Verantwortungsbereich gefordert, wurde kolportiert – Polizei, Ordnungsämter, Feuerwehr, die ja öfters mal aus dem Bett müssen, wenn Busse und Bahnen noch in den Depots schlummern. Am Donnerstag sollte es ein Gespräch aller Beteiligten geben, hieß es.
„Nicht die Zeche zahlen lassen“
Fazit am Freitag: Geisels Haus verschickt eine leicht pathetische Pressemitteilung, in der der Senator betont, es gehe ihm um die „soziale Abfederung für Menschen, die im Schichtdienst bis nachts oder in die frühen Morgenstunden hart arbeiten müssen“, und „keineswegs nur um Ausnahmen für verbeamtete Polizisten und Feuerwehrleute, wie die Verkehrsverwaltung suggeriert“. Achtung, textliche Klimax: „Wir können nicht mit grünem Gewissen auf den Balkonen stehen, den Menschen für ihren Corona-Einsatz applaudieren und sie am Ende dann die Zeche zahlen lassen.“
Die Verkehrsverwaltung kontert: „Eine Ausnahme von Berufsgruppen ist aus rechtlichen Gründen nicht in der Parkgebührenordnung zu regeln. Über die seit vielen Jahren bestehende Option auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Schichtdienstler entscheiden die Bezirksämter.“
Schaut man noch genauer hin, wird es noch komplizierter. So hatte die Gewerkschaft der Polizei (GdP) in diesem Zusammenhang moniert, dass die Bezirke zwar Ausnahmevignetten für Schichtdienstleistende ausgeben könnten, dies aber ausgerechnet in Mitte und Friedrichshain-Kreuzberg nicht geschehe.
Stimmt gar nicht, sagt Sara Lühmann, Berzirksamtssprecherin im Grün regierten X'hain. Es würden einfach nur „strenge Kriterien“ angelegt. Die besagen, dass es eine Vignette gibt, wenn der Dienstbeginn regelmäßig „deutlich vor sechs Uhr“ liegt oder das Dienstende deutlich nach 24 Uhr – und der Arbeitsplatz mehr als 400 Meter entfernt von der nächsten nicht bewirtschafteten Parzkzone liegt.
Die Gespräche gingen weiter, heißt es aus Günthers Verwaltung. Mal sehen, wie lange der Innensenator noch die Ausfahrt blockiert.
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