Streit um Klaus Kinskis Patientenakte: "Datenschützer versagen"

Als eine Berliner Nervenklinik ihr Archiv öffnete, wurde die Krankenakte von Schauspieler Klaus Kinski offen zugänglich. Nicht rechtens, meinen die Anwälte seiner Witwe - und attackieren Berliner Datenschützer.

Ab wann dürfen alle wissen, was diesem Mann fehlte? Bild: dpa

BERLIN dpa/taz Und der Streit um die Patientenakte von Klaus Kinski geht in die nächste Runde: Nun haben die Anwälte der Witwe des Extrem-Schauspielers Klaus Kinski den Berliner Datenschützern Versagen vorgeworfen, weil Kinskis Patientenakte publik geworden war. Kinskis Witwe Minhoi Loanic hat inzwischen Strafanzeige erstattet.

Das Berliner Landesarchiv und der Datenschutzbeauftragte Alexander Dix hatten die Offenlegung mit dem Hinweis gerechtfertigt, dass die zehnjährige Schutzfrist für Patientenakten von Personen der Zeitgeschichte bereits 2001 abgelaufen sei.

Dagegen erklärten die Berliner Anwälte Ferdinand von Schirach und Christian Noll am Dienstag, in der Archivwissenschaft bestehe "völlige Einigkeit darüber, dass Patientenunterlagen einem besonderen Schutz unterliegen". Nach dem Landesarchivgesetz dürften diese Patientenakten frühestens 60 Jahre nach ihrer Entstehung freigegeben werden. Die Schutzfrist würde in diesem Fall daher frühestens am 31. Dezember 2010 ablaufen. Auch danach müsse eine "differenzierte Abwägung" erfolgen.

"Das Landesarchiv handelte somit unzweifelhaft gegen das Gesetz und durfte die Akte nicht herausgeben", meinen die Anwälte. Dem Datenschützer sei offensichtlich "dieser Verstoß gegen eine grundlegende Norm des Archivrechts entgangen". Seiner "fehlerhaften Annahme" liege "wahlweise ein Rechts- oder ein Rechenfehler" zugrunde. In Deutschland gingen Archivare grundsätzlich mit personenbezogenen Akten "sensibel und zurückhaltend" um, betonen die Anwälte. "Die Schweigepflicht des Arztes darf nicht zugunsten eines unangenehmen Sensationsbedürfnisses aufgeweicht werden."

Nach dem Strafantrag der Anwälte bleibt die Kinski-Akte im Archiv erst einmal unter Verschluss. Bis zum Abschluss der Ermittlungen darf sie niemand mehr einsehen. Die Akte gehört zu einem riesigen Fundus von rund 90 000 Dokumenten der Karl-Bonhoeffer-Nervenklinik aus 80 Jahren Psychiatriegeschichte, die der Vivantes-Konzern kürzlich dem Berliner Landesarchiv übergeben hatte. Demnach war Kinski, der später mit Filmen wie "Fitzcarraldo" und "Aguirre, der Zorn Gottes" Kinogeschichte geschrieben hat, 1950 drei Tage lang in einer Berliner Nervenklinik.

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