Streit um Jobcenter: Von der Leyen gegen die CDU
Die Arbeitsministerin beansprucht die Aufsicht über die Stellen-Vermittlung für Langzeit-Arbeitslose. Mehrere CDU-Länder sind dagegen. Helfen sollen nun FDP und SPD.
BERLIN taz | Um die Jobcenter, die das Arbeitslosengeld II auszahlen, entwickelt sich ein Konflikt zwischen Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen und einigen CDU-regierten Bundesländern. "Wir brauchen eine moderne, transparente Aufsicht des Bundes", sagte von der Leyen am Freitag in Berlin. Gegen ebendiese einheitliche Aufsicht des Bundes über die Jobcenter verwahrten sich vor wenigen Tagen die christdemokratischen Arbeitsminister von Hessen und Nordrhein-Westfalen, Jürgen Banzer und Karl-Josef Laumann.
Unter anderem dieser Konflikt stellt eine schnelle Einigung über die Zukunft der Jobcenter infrage. Die Reform ist notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht eine Frist bis Jahresende gesetzt hat. Bis dahin muss die gemeinsame Verwaltung der 346 Jobcenter durch die Bundesagentur für Arbeit und die Kommunen entweder aufgehoben oder im Grundgesetz verankert werden. Da für die zweite Variante, die die Ministerin anstrebt, die Zustimmung der SPD erforderlich ist, hatte von der Leyen SPD-Fraktionschef Frank-Walter Steinmeier und den rheinland-pfälzischen Ministerpräsidenten Kurt Beck eingeladen.
Nach dem Gespräch, an dem auch der sächsische CDU-Ministerpräsident Stanislaw Tillich teilnahm, räumte von der Leyen, an die Landesfürsten gerichtet, ein, es gehe nicht "um kleinkarierte Mikrokontrolle" der Betreuung von Arbeitslosen in den Kommunen durch den Bund. Ganz aus der Hand geben will die Ministerin die Aufsicht durch die Bundesagentur in Nürnberg aber auch nicht. Investiert doch der Bund jedes Jahr Dutzende Milliarden Euro in Arbeitslosengeld II und Jobvermittlung.
Nicht ganz einfach dürften auch die Verhandlungen mit der SPD werden. Die Sozialdemokraten betrachten die Zusammenarbeit von Bund und Kommunen in den Jobcentern als vorherrschendes Modell. Union und FDP plädieren dagegen dafür, die Zahl der heute 69 sogenannten Optionskommunen stark auszubauen. Diese Städte haben eine Ausnahmegenehmigung erhalten, die Verwaltung von Hartz IV und die Vermittlung neuer Jobs in eigener Regie zu übernehmen. Eine heikle Frage wird schließlich sein, wie viele weitere Jobcenter den Kommunen übertragen werden.
Vorläufig hätten sich Regierung und SPD-Opposition auf drei wesentliche Ziele der Grundgesetzänderung geeinigt, sagte von der Leyen. "Optimierte Jobcenter" sollten eine rechtliche Basis bekommen, die Option der Kommunen soll ermöglicht werden und die Aufsicht des Bundes erhalten bleiben. Nun soll eine Arbeitsgruppe der beiden Regierungsparteien und der SPD die Kuh rechtzeitig vor Jahresende vom Eis holen.
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