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Streit um Abtreibung unvermindert heftig

Bonn (dpa) — Ohne eine Annäherung der Standpunkte gingen am Freitag die Expertenanhörungen zur Reform des Abtreibungsrechts vor dem Sonderausschuß des Bundestages in Bonn zu Ende. Die meisten Frauen in den neuen Bundesländern, die bisher nach der DDR-Fristenregelung noch allein über einen Schwangerschaftsabbruch bestimmen können, wollten keine restriktivere Regelung, erklärten Sachverständige des Unabhängigen Frauenverbandes (Berlin) und des Frauenpolitischen Runden Tisches.

Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts (BVG) Ernst Benda erklärte demgegenüber, alle vorliegenden Entwürfe mit Fristenregelungen würden aus seiner Sicht nicht den Anforderungen der BVG- Entscheidung von 1975 gerecht. Das Minimum dieses Anspruchs erfülle der Mehrheitsentwurf der CDU/ CSU, der an einem modifizierten Indikationenmodell festhält. Damit werde dem Umstand Rechnung getragen, „daß eine ,eigenverantwortliche‘ Entscheidung auch anderen gegenüber verantwortbar sein muß“. Er wies allerdings zugleich darauf hin, daß das BVG bei einem neuerlichen Verfahren nicht an sein früheres Urteil gebunden ist.

Die Frankfurter Strafrechtlerin Monika Frommel verwies wie andere Juristen bei einem früheren Anhörungstermin auf erhebliche „Rechtsunsicherheiten“ bei einer Indikationenregelung, die Abtreibungen nur in Ausnahmefällen für zulässig erklärt. Nach ihrer Meinung soll die Entscheidung zumindest in den ersten 12 Wochen einer Schwangerschaft der Frau überlassen bleiben.