: Streit über „Rückgabe vor Entschädigung“
Bonn/München (ap) — Altbesitzer von Immobilien in Ostdeutschland sollen bei Rückübereignung eine Abgabe von 33 Prozent des Zeitwertes entrichten. Die 'Süddeutsche Zeitung‘ berichtete über Pläne der Bonner Koalition, wonach ferner für nicht zurückerstattetes Eigentum an Haus- und Grundbesitz in der Regel eine Entschädigung in Höhe des 1,3fachen Zeitwertes von 1935 gezahlt werden soll. Unterdessen ging der durch den Selbstmord des ostdeutschen Kommunalpolitikers Detlef Dalk neu entfachte Streit über den Grundsatz „Rückgabe vor Entschädigung“ weiter.
Nach dem Bericht der 'SZ‘ soll für die Entschädigung von Betriebsvermögen sogar nur der einfache Einheitswert von 1935 zugrunde gelegt werden. Über einen Betrag von 100.000 Mark hinaus sei überdies eine degressive, also proportional sinkende, Entschädigung vorgesehen. Die Abgabe für Rückgaben sowie rechtsgültige Eigentumsübertragungen zwischen 1949 und 1990 soll insgesamt rund zehn Milliarden Mark erbringen.
In der Diskussion über die Eigentums- und Entschädigungsregelung erklärte Bundesbauministerin Irmgard Schwaetzer in Leipzig, Vorschläge, das bisher geltende Prinzip umzukehren, seien ein „bequemer Ausweg“. Vielmehr komme es darauf an, die Vermögensämter auszubauen und die Vorrangregelung praktikabel und handhabbar zu machen sowie die Arbeit der Grundbuchämter zu beschleunigen. Zum Selbstmord Dalks sagte die FDP-Politikerin: „Das macht deutlich, wie schwierig für viele, die eigentlich diesen Weg in die deutsche Einheit auch auf der östlichen Seite nicht für sich selber als oberstes Ziel gesehen haben, der Anpassungsprozeß ist.“ Ähnlich äußerte sich auch der Bundestagsabgeordnete Wolfgang Ullmann vom Bündnis 90. Eine Abkehr vom bisherigen Prinzip sei nicht der richtige Weg, „so furchtbar dieser Notschrei von Herrn Dalk ist“. Ullmann forderte jedoch eine Regelung, die nicht nur das Recht von Alteigentümern schütze, sondern auch „die in jahrzehntelanger Arbeit und Sorge und Geldausgaben entstandenen Eigentumsrechte der DDR-Bevölkerung“ anerkenne.
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