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Streit: Überhangmandate

■ SPD will Rechtmäßigkeit prüfen / Zusatzsitze verfälschen Wahlergebnis

Hamburg/Bonn (AP) – Die SPD prüft derzeit, ob die 16 Überhangmandate im neuen Bundestag das Wahlergebnis verzerren und damit möglicherweise unrechtmäßig sind. Parteisprecherin Dagmar Wiebusch bestätigte am Freitag eine entsprechende Meldung im Spiegel. Der Frankfurter Staatsrechtler Hans Meyer kündigte am Samstag in den „Tagesthemen“ an, daß er das Bundestagswahlergebnis anfechten werde, weil er es für verfassungswidrig halte. Ohne Berücksichtigung der Überhangmandate würde die Mehrheit der Regierungskoalition von CDU/CSU und FDP auf zwei Sitze reduziert.

Meyer erklärte, daß die Verteilung der 16 Überhangmandate auf die CDU (zwölf) und SPD (vier) „eklatant“ gegen die Wahlgleichheit verstoße. Die CDU habe damit für einen Bundestagssitz 3.600 Wählerstimmen weniger gebraucht als alle anderen Parteien im Durchschnitt. Dies entspreche einem Gewinn von 791.000 Stimmen. „Das sind keine Peanuts“.

Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei mehr Direktkandidaten in den Wahlkreisen durchbringt, als ihr per Zweitstimme zustünden. Nach Ansicht von Meyer verstößt die Aufteilung der 16 Überhangmandate nicht gegen das Wahlgesetz. Der Bundestag hätte das Gesetz aber ändern können, nachdem das Bundesverfassungsgericht 1988 Überhangmandate zwar für unbedenklich erklärt hatte, aber nur, solange dadurch das Wahlergebnis nur unwesentlich beeinflußt wird.