■ Streik: BVG urteilt später
Karlsruhe (dpa) – Das Bundesverfassungsgericht wird erst am 6. Dezember über den seit Jahren umstrittenen „Streikparagraphen“ 116 des Arbeitsförderungsgesetzes verhandeln. Wie das BVG mitteilte, wurde der ursprünglich auf den 11. Oktober angesetzte Termin verschoben. Die 1986 geänderte Regelung sieht vor, daß kein Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld mehr gezahlt wird, wenn wegen eines Streiks in einem anderen, nicht bestreikten Tarifgebiet die Produktion aufgrund fehlender Zulieferteile zusammenbricht.
50.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr Leser*innen machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Denn wir suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus und unterstützen Sie die taz – schon ab 5 Euro. Jetzt unterstützen