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■ StreikBVG urteilt später

Karlsruhe (dpa) – Das Bundesverfassungsgericht wird erst am 6. Dezember über den seit Jahren umstrittenen „Streikparagraphen“ 116 des Arbeitsförderungsgesetzes verhandeln. Wie das BVG mitteilte, wurde der ursprünglich auf den 11. Oktober angesetzte Termin verschoben. Die 1986 geänderte Regelung sieht vor, daß kein Arbeitslosen- oder Kurzarbeitergeld mehr gezahlt wird, wenn wegen eines Streiks in einem anderen, nicht bestreikten Tarifgebiet die Produktion aufgrund fehlender Zulieferteile zusammenbricht.

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