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Straßenbahn vor Bundesgericht

Der Streit um die im Mai begonnene Verlegung von Straßenbahngleisen in der Leipziger Straße in Mitte geht vor das Bundesverwaltungsgericht. Das Berliner Oberverwaltungsgericht verwies den Streit an das Bundesgericht, weil dieses letztinstanzlich zuständig sei, hieß es. Gesellschaften, die zum DaimlerChrysler-Konzern gehören, hatten das Oberverwaltungsgericht angerufen. Sie argumentierten, die Straßenbahntrasse werde zu einer Verschlechterung der Verkehrssituation führen. Die Arbeiten waren ohne ein Planfeststellungsverfahren begonnen worden. DPA

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