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Straße frei

Auch Inline-Skater dürfen dem Auto nicht in die Quere kommen. Erlaubt sei das „Spiel- und Sportgerät“, darauf wies die Lübecker Polizei hin, nur auf Rad- oder Fußwegen. Die Straße bleibe „Beförderungsmitteln“vorbehalten, und als ein solches seien die Rollschuhe vom Gesetzgeber nicht anerkannt worden. Auf Fußwegen und in Fußgängerzonen seien zudem Fußgänger „bevorrechtigt“und Skater zur Rücksichtnahme verpflichtet.

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