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Strahlenschutzgesetz im Bundesrat

Bonn (ap) - Der Bundesrat hat einen umfangreichen Katalog von Änderungen am Strahlenschutzvorsorgegesetz der Bundesregierung gefordert. Gleichzeitig lehnte die Länderkammer mit ihrer Unionsmehrheit einen Antrag der SPD–Länder auf die Zurückweisung des Entwurfs ab. Die Länder verlangten eine bessere Beteiligung am Verfahren der Strahlenvorsorge. Mit dem Gesetz will die Bundesregierung unter anderem ein eigenständiges Meßnetz für Umweltradioaktivität zur Strahlenvorsorge einrichten. Außerdem soll Bonn das Recht erhalten, Dosiswerte festzusetzen und Empfehlungen für die Bevölkerung auszugeben. Die Länder forderten unter anderem, daß der Bund entgegen dem Gesetzentwurf die Kosten der Messungen übernimmt und daß sie Zugriff zum Informationssystem des Bundes erhalten. Notverordnungen, sollen nur noch zwei Monate und nicht sechs Monate gültig sein. Empfehlungen für die Bevölkerung sollen im „Benehmen“ mit den Ländern erteilt werden.

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