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Strahlenambulanz

Die Strahlenambulanz des UKE kann vorerst weiter Kassenpatienten behandeln. Das hat der Berufungsausschuss von Kassen und Kassenärztlicher Vereinigung (KV) entschieden. Der Ausschuss der vorigen Instanz hatte es abgelehnt, dem Leiter der Strahlenambulanz, Professor Winfried Alberti, erneut eine so genannte Ermächtigungsverfügung zu erteilen. Diese „kleine Zulassung“ erlaubte ihm, ambulante Behandlungen mit den Kassen abzurechnen. „Die KV ist irritiert“, kommentierte deren Sprecher Stefan Möllers die Entscheidung des Berufungsausschusses. Die KV will nun die Begründung abwarten und dann entscheiden, ob sie Rechtsmittel einlegt.

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