: Strafverteidiger: Honecker entlassen
Berlin. Die Vereinigung Berliner Strafverteidiger hält die sofortige Haftentlassung Erich Honeckers für rechtlich zwingend geboten. In einer Erklärung verwies der Verein auf die Strafprozeßordnung, wonach selbst bei rechtskräftig Verurteilten die Strafvollstreckung aufgeschoben werden müsse, „wenn von der Vollstreckung eine nahe Lebensgefahr zu befürchten ist“. Dies habe auch für Untersuchungsgefangene zu gelten.
50.000 Menschen beteiligen sich bei taz zahl ich – weil unabhängiger, kritischer Journalismus in diesen Zeiten gebraucht wird. Weil es die taz braucht. Dafür möchten wir uns herzlich bedanken! Ihre Solidarität sorgt dafür, dass taz.de für alle frei zugänglich bleibt. Denn wir verstehen Journalismus nicht nur als Ware, sondern als öffentliches Gut. Zahlen muss niemand, aber guter Journalismus hat seinen Preis. Und immer mehr Leser*innen machen mit und entscheiden sich für eine freiwillige Unterstützung der taz! Dieser Schub trägt uns gemeinsam in die Zukunft. Denn wir suchen wir auch weiterhin Ihre Unterstützung. Setzen auch Sie jetzt ein Zeichen für kritischen Journalismus und unterstützen Sie die taz – schon ab 5 Euro. Jetzt unterstützen