: Straftäter müssen um Vermögen bangen
■ CDU/CSU–Fraktion legt innenpolitische Schwerpunkte ihrer Politik vor / Zunehmende Kriminalität beklagt
Bonn (dpa) - Straftäter sollen künftig die Rechtmäßigkeit ihres Vermögens nachweisen. Andernfalls müßten sie damit rechnen, daß es beschlagnahmt wird. Eine entsprechende gesetzliche Regelung strebt die CDU/CSU–Fraktion nach Angaben ihres innenpolitischen Sprechers, Johannes Gerster, an. Bei der Vorlage der innenpolitischen Schwerpunkte seiner Fraktion in der neuen Legislaturperiode meinte er am Montag vor Journalisten, die geltenden Vorschriften über Beschlagnahme, Einziehung und Verfall von Vermögenswerten bei Straftaten reichten nicht aus. Als gravierendes Beispiel nannte er Rauschgifthändler, die ihre enormen Gewinne über Mittelsmänner und Banken der Strafverfolgung entziehen würden. Er stelle sich vor, daß solche Straftäter künftig nachweisen müßten, ihr Vermögen rechtmäßig erworben zu haben. Als Konkretisierung der Koalitionsvereinbarungen bezeichnete der CDU–Abgeordnete die angestrebte Verschärfung der gesetzlichen Bestimmungen zur Bekämpfung der Umweltkriminalität mit dem Ziel, daß bei Umweltverstößen die eigentlich Verantwortlichen in den Betriebsleitungen und Unternehmensvorständen „wirklich strafrechtlich zur Rechenschaft gezogen werden“. Besorgt äußerte sich Gerster über die zunehmende Kriminalität und die höchst unterschiedlichen Aufklärungsquoten in den einzelnen Bundesländern. Vor allem angesichts der „kleinen Kriminalität“, zu denen er insbesondere Ladendiebstähle zählte, sprach Gerster von einem „erschreckenden Verfall“ der Wertorientierungen. Die in den Koalitionsvereinbarungen verabredete unabhängige Sachverständigenkommission zur Erforschung der Ursachen von Gewalt soll erste Arbeitsergebnisse in diesem Herbst vorlegen, kündigte Gerster an. Als weiteren innenpolitischen Schwerpunkt nannte er die Verwirklichung von zehn Gesetzen als Konsequenz aus dem Volkszählungsurteil von 1983. Zu den bisher umstrittenen Vorhaben gehört das Gesetz über die Zusammenarbeit der Polizei mit den Nachrichtendiensten.
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