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StrafrechtKein Zurückweichen vor Muslimen

Wie eine Staatsanwältin ins Visier von Islamkritikern geriet, obwohl sie nur das Bundesverfassungsgericht zitierte.

"In der Sache stehen wir dazu": Sprecher der Hamburger Staatsanwaltschaft, Rüdiger Bagger Bild: dpa

FREIBURG taz Muss das Strafrecht gegenüber religiös motivierten Tätern "zurückweichen"? Dies scheint ein Bescheid der Staatsanwaltschaft Hamburg nahezulegen, den Islamkritiker gern zitieren.

Anlass des Bescheids war eine Strafanzeige. In einem längeren Traktat forderte eine Frau namens Jutta S., die Justiz möge gegen gegen die "Verbreitung des Islam" in Deutschland vorgehen. Das heilige Buch der Muslime rufe unter anderem zum Mord an Ungläubigen auf. Zitiert werden Suren, die sich auf konkrete kriegerische Konflikte aus der Frühzeit des Islams beziehen.

Die islamfeindliche Webseite "politically incorrect" machte im August die Antwort der Hamburger Staatsanwaltschaft bekannt. In einem Bescheid von Oberstaatsanwältin Kühne heißt es wenig überraschend, die Verbreitung des Islams sei von der Religionsfreiheit gedeckt. Der Absatz am Ende des Schreibens sorgte jedoch für Empörung. Das Recht auf Religionsfreiheit müsse "immer dann zu einem Zurückweichen des Strafrechts führen, wenn der konkrete Konflikt zwischen einer nach allgemeinen Anschauungen bestehenden Rechtspflicht und einem Glaubensgebot den Täter in eine seelische Bedrängnis bringt, der gegenüber sich die kriminelle Bestrafung als eine übermäßige und daher seine Menschenwürde verletztende soziale Reaktion darstellen würde".

Die Webseite "politically incorrect" quoll vor wütenden Kommentaren über. "Wenn ich das richtig verstehe, darf das Strafrecht einen Moslem nicht belangen, wenn dieser überzeugend vermittelt, dass er es für seine Pflicht hielt, den Ungläubigen zu köpfen", argumentierte etwa ein Diskutant. Mehr als 200 Protest-Mails gingen daraufhin bei der Staatsanwaltschaft ein. Auf Anfrage bestätigte Pressesprecher Rüdiger Bagger die Echtheit des Bescheids vom 6. Juni 2006. "In der Sache stehen wir dazu", erklärte er weiter.

Was die empörten Islamfeinde übersehen haben: Das Strafrecht muss nur zurücktreten, wenn eine Sanktion "übermäßig" wäre. Wer einen Andersdenkenden tötet, hat keinerlei Strafrabatt zu erwarten, schließlich schützt das Grundgesetz auch das Leben und die Freiheit der Nichtmuslime.

Das Zitat von Staatsanwältin Kühne stammt ursprünglich vom Bundesverfassungsgericht. Dort ging es um eine strenggläubige Christin, die nach einer Geburt mit viel Blutverlust lieber beten wollte, als ins Krankenhaus zu gehen - und alsbald starb. Ihr ebenso gläubiger Ehemann wurde wegen unterlassener Hilfeleistung zu 200 Mark Geldstrafe verurteilt, weil er nicht versucht hatte, seine Frau umzustimmen. Die Verfassungsrichter hoben die Strafe 1971 mit Blick auf die Religionsfreiheit auf.

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15 Kommentare

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  • A
    Achnee

    Ja ja,

    kein Fall ist Ihnen zu blöd, um nicht noch blöder gegen Ihre Feinde zu hetzen , die "Islamfeinde". --- Hauptsache man kann linksmenschelnden Mainstream ein paar feinliche Worte in vermeintlich sozialer Misson verbreiten.

  • JW
    Johannes Willmann

    Sehr geehrter Herr Rath,

    Sie schreiben:

    "Das heilige Buch der Muslime rufe unter anderem zum Mord an Ungläubigen auf. Zitiert werden Suren, die sich auf konkrete kriegerische Konflikte aus der Frühzeit des Islams beziehen."

    Sie beleidigen die Muslime:

    Die Suren sind Gott-gegeben, ewig im himmlischen Urbuch verzeichnet - und nicht einfach "konkret" und auf eine bestimmte Situation bezogen.

    Das glaubt nur die verweichlichte christliche Exegese.

    Johannes Willmann

  • DR
    Daniel Rossmann

    Danke für die Aufklärung. Ich hatte das nur ganz am Rande mitbekommen und nach dem Urteil gesucht, es aber nicht gefunden.

     

    Etwas merkwürdig hört es sich gleichwohl an und der damals von BVerfG entschiedene Fall ist so speziell, daß die Entscheidung sicherlich nicht ohne weiters analog auf andere Situationen anwendbar ist.

     

    Interessant wäre deshalb auf welche Situation die Staatsanwältin mit diesem Zitat reagiert hat.

     

    Übrigens gibt es im Koran - anders als im Alten Testament - keine Suren, die sich auf konkrete kriegerische Konflikte aus der Frühzeit des Islams beziehen.

     

    Die nicht wenigen Aufrufe zur Anwendung von Gewalt bis hin zur Tötung von Ungläubigen im Koran sind durchweg als allgemeine und generelle Handlungsanweisungen zu verstehen, darüber besteht auch bei den vier sunnitischen Rechtsschulen und den Religiösen Führern der Schiiten kein Dissens.

     

    Und nur von daher ist auch das Vorgehen von Frau S und anderen Mitbürgern zu verstehen, die sich ganz einfach um ihr Leben sorgen und Angst haben. Wie der neueste Anschlagsversuch durch drei moslemische Gläubigen zeigt, die mit Autobomben mitten in Deutschland US-Bürger töten wollten ist diese Angst ja auch gar nicht abwegig. Wie ist denn Deutschland zu einem "Teil eines weltweiten Gefahrenraumes" geworden?

     

    Bitte verstehen Sie das nicht falsch, es geht nicht um eine Verurteilung aller Muslime (die meisten Muslime ? das kann ich aus eigener Erfahrung sagen, kennen den Koran (glücklicherweise) etwa so gut, wie die vielen Namenschristen die Bibel), es geht um das politisch-religiöse System Islam, dessen Grundlagen der Koran, die Hadithen und die Scharia ist.

     

    So wie Sie die Sache darstellen verunglimpfen Sie eine Person absichtlich durch bewußte Darstellung von Falschinformationen. Der Streitpunkt sind nicht sich auf konkrete kriegerische Konflikte aus der Frühzeit des Islams beziehende Suren, - solche Suren gibt es im Koran nicht - sondern der Streitpunkt sind im Koran enthaltene Handlungsanweisungen die dort in allgemeiner und genereller Form zur Anwendung von Gewalt gegen "Ungläubige" bis hin zu deren Tötung aufrufen. Die Tatsache daß die ?heiligen Schriften? einer Weltreligion solche Aufrufe enthalten und die Tatsache, daß es in der Geschichte dieser Religion immer wieder zur wörtlichen Anwendung derselben gekommen ist, sollte jeden Bürger besorgt machen. (s. auch hier, die Forderung nach der Enthauptung eines Mannes allein aus dem Grund weil er sich als Muslim vom Islam abgekehrt und zum Christentum bekehrt hat, durch religiöse Führer der Al-Azhar Universität Kairo und Vertreter der Regierung von Ägypten...

  • DR
    Daniel Rossmann

    Danke für die Aufklärung. Ich hatte das nur ganz am Rande mitbekommen und nach dem Urteil gesucht, es aber nicht gefunden.

     

    Etwas merkwürdig hört es sich gleichwohl an und der damals von BVerfG entschiedene Fall ist so speziell, daß die Entscheidung sicherlich nicht ohne weiters analog auf andere Situationen anwendbar ist.

     

    Interessant wäre deshalb auf welche Situation die Staatsanwältin mit diesem Zitat reagiert hat.

     

    Übrigens gibt es im Koran - anders als im Alten Testament - keine Suren, die sich auf konkrete kriegerische Konflikte aus der Frühzeit des Islams beziehen.

     

    Die nicht wenigen Aufrufe zur Anwendung von Gewalt bis hin zur Tötung von Ungläubigen im Koran sind durchweg als allgemeine und generelle Handlungsanweisungen zu verstehen, darüber besteht auch bei den vier sunnitischen Rechtsschulen und den Religiösen Führern der Schiiten kein Dissens.

     

    Und nur von daher ist auch das Vorgehen von Frau S und anderen Mitbürgern zu verstehen, die sich ganz einfach um ihr Leben sorgen und Angst haben. Wie der neueste Anschlagsversuch durch drei moslemische Gläubigen zeigt, die mit Autobomben mitten in Deutschland US-Bürger töten wollten ist diese Angst ja auch gar nicht abwegig. Wie ist denn Deutschland zu einem "Teil eines weltweiten Gefahrenraumes" geworden?

     

    Bitte verstehen Sie das nicht falsch, es geht nicht um eine Verurteilung aller Muslime (die meisten Muslime ? das kann ich aus eigener Erfahrung sagen, kennen den Koran (glücklicherweise) etwa so gut, wie die vielen Namenschristen die Bibel), es geht um das politisch-religiöse System Islam, dessen Grundlagen der Koran, die Hadithen und die Scharia ist.

     

    So wie Sie die Sache darstellen verunglimpfen Sie eine Person absichtlich durch bewußte Darstellung von Falschinformationen. Der Streitpunkt sind nicht sich auf konkrete kriegerische Konflikte aus der Frühzeit des Islams beziehende Suren, - solche Suren gibt es im Koran nicht - sondern der Streitpunkt sind im Koran enthaltene Handlungsanweisungen die dort in allgemeiner und genereller Form zur Anwendung von Gewalt gegen "Ungläubige" bis hin zu deren Tötung aufrufen.

  • JD
    Jean Doute

    Einfach Irre !

    Was sind das für Leute die solchen Müll argumentieren ?

    Wie auch die heutige Festname von 3 Muslimischen Atentätern wieder beweist, wir brauchen Richter die mit voller Härte drchgreifen und verurteilen. Und Idioten die hier wichtigtuerisch Gesetzartikel und Urteilezu interpretieren veruchen, wie es die halbverrückten Imane mit dem zum Mord aufrufenden Hetzbuch Koran machen.

  • A
    Achnee

    Ja ja,

    kein Fall ist Ihnen zu blöd, um nicht noch blöder gegen Ihre Feinde zu hetzen , die "Islamfeinde". --- Hauptsache man kann linksmenschelnden Mainstream ein paar feinliche Worte in vermeintlich sozialer Misson verbreiten.

  • JW
    Johannes Willmann

    Sehr geehrter Herr Rath,

    Sie schreiben:

    "Das heilige Buch der Muslime rufe unter anderem zum Mord an Ungläubigen auf. Zitiert werden Suren, die sich auf konkrete kriegerische Konflikte aus der Frühzeit des Islams beziehen."

    Sie beleidigen die Muslime:

    Die Suren sind Gott-gegeben, ewig im himmlischen Urbuch verzeichnet - und nicht einfach "konkret" und auf eine bestimmte Situation bezogen.

    Das glaubt nur die verweichlichte christliche Exegese.

    Johannes Willmann

  • DR
    Daniel Rossmann

    Danke für die Aufklärung. Ich hatte das nur ganz am Rande mitbekommen und nach dem Urteil gesucht, es aber nicht gefunden.

     

    Etwas merkwürdig hört es sich gleichwohl an und der damals von BVerfG entschiedene Fall ist so speziell, daß die Entscheidung sicherlich nicht ohne weiters analog auf andere Situationen anwendbar ist.

     

    Interessant wäre deshalb auf welche Situation die Staatsanwältin mit diesem Zitat reagiert hat.

     

    Übrigens gibt es im Koran - anders als im Alten Testament - keine Suren, die sich auf konkrete kriegerische Konflikte aus der Frühzeit des Islams beziehen.

     

    Die nicht wenigen Aufrufe zur Anwendung von Gewalt bis hin zur Tötung von Ungläubigen im Koran sind durchweg als allgemeine und generelle Handlungsanweisungen zu verstehen, darüber besteht auch bei den vier sunnitischen Rechtsschulen und den Religiösen Führern der Schiiten kein Dissens.

     

    Und nur von daher ist auch das Vorgehen von Frau S und anderen Mitbürgern zu verstehen, die sich ganz einfach um ihr Leben sorgen und Angst haben. Wie der neueste Anschlagsversuch durch drei moslemische Gläubigen zeigt, die mit Autobomben mitten in Deutschland US-Bürger töten wollten ist diese Angst ja auch gar nicht abwegig. Wie ist denn Deutschland zu einem "Teil eines weltweiten Gefahrenraumes" geworden?

     

    Bitte verstehen Sie das nicht falsch, es geht nicht um eine Verurteilung aller Muslime (die meisten Muslime ? das kann ich aus eigener Erfahrung sagen, kennen den Koran (glücklicherweise) etwa so gut, wie die vielen Namenschristen die Bibel), es geht um das politisch-religiöse System Islam, dessen Grundlagen der Koran, die Hadithen und die Scharia ist.

     

    So wie Sie die Sache darstellen verunglimpfen Sie eine Person absichtlich durch bewußte Darstellung von Falschinformationen. Der Streitpunkt sind nicht sich auf konkrete kriegerische Konflikte aus der Frühzeit des Islams beziehende Suren, - solche Suren gibt es im Koran nicht - sondern der Streitpunkt sind im Koran enthaltene Handlungsanweisungen die dort in allgemeiner und genereller Form zur Anwendung von Gewalt gegen "Ungläubige" bis hin zu deren Tötung aufrufen. Die Tatsache daß die ?heiligen Schriften? einer Weltreligion solche Aufrufe enthalten und die Tatsache, daß es in der Geschichte dieser Religion immer wieder zur wörtlichen Anwendung derselben gekommen ist, sollte jeden Bürger besorgt machen. (s. auch hier, die Forderung nach der Enthauptung eines Mannes allein aus dem Grund weil er sich als Muslim vom Islam abgekehrt und zum Christentum bekehrt hat, durch religiöse Führer der Al-Azhar Universität Kairo und Vertreter der Regierung von Ägypten...

  • DR
    Daniel Rossmann

    Danke für die Aufklärung. Ich hatte das nur ganz am Rande mitbekommen und nach dem Urteil gesucht, es aber nicht gefunden.

     

    Etwas merkwürdig hört es sich gleichwohl an und der damals von BVerfG entschiedene Fall ist so speziell, daß die Entscheidung sicherlich nicht ohne weiters analog auf andere Situationen anwendbar ist.

     

    Interessant wäre deshalb auf welche Situation die Staatsanwältin mit diesem Zitat reagiert hat.

     

    Übrigens gibt es im Koran - anders als im Alten Testament - keine Suren, die sich auf konkrete kriegerische Konflikte aus der Frühzeit des Islams beziehen.

     

    Die nicht wenigen Aufrufe zur Anwendung von Gewalt bis hin zur Tötung von Ungläubigen im Koran sind durchweg als allgemeine und generelle Handlungsanweisungen zu verstehen, darüber besteht auch bei den vier sunnitischen Rechtsschulen und den Religiösen Führern der Schiiten kein Dissens.

     

    Und nur von daher ist auch das Vorgehen von Frau S und anderen Mitbürgern zu verstehen, die sich ganz einfach um ihr Leben sorgen und Angst haben. Wie der neueste Anschlagsversuch durch drei moslemische Gläubigen zeigt, die mit Autobomben mitten in Deutschland US-Bürger töten wollten ist diese Angst ja auch gar nicht abwegig. Wie ist denn Deutschland zu einem "Teil eines weltweiten Gefahrenraumes" geworden?

     

    Bitte verstehen Sie das nicht falsch, es geht nicht um eine Verurteilung aller Muslime (die meisten Muslime ? das kann ich aus eigener Erfahrung sagen, kennen den Koran (glücklicherweise) etwa so gut, wie die vielen Namenschristen die Bibel), es geht um das politisch-religiöse System Islam, dessen Grundlagen der Koran, die Hadithen und die Scharia ist.

     

    So wie Sie die Sache darstellen verunglimpfen Sie eine Person absichtlich durch bewußte Darstellung von Falschinformationen. Der Streitpunkt sind nicht sich auf konkrete kriegerische Konflikte aus der Frühzeit des Islams beziehende Suren, - solche Suren gibt es im Koran nicht - sondern der Streitpunkt sind im Koran enthaltene Handlungsanweisungen die dort in allgemeiner und genereller Form zur Anwendung von Gewalt gegen "Ungläubige" bis hin zu deren Tötung aufrufen.

  • JD
    Jean Doute

    Einfach Irre !

    Was sind das für Leute die solchen Müll argumentieren ?

    Wie auch die heutige Festname von 3 Muslimischen Atentätern wieder beweist, wir brauchen Richter die mit voller Härte drchgreifen und verurteilen. Und Idioten die hier wichtigtuerisch Gesetzartikel und Urteilezu interpretieren veruchen, wie es die halbverrückten Imane mit dem zum Mord aufrufenden Hetzbuch Koran machen.

  • A
    Achnee

    Ja ja,

    kein Fall ist Ihnen zu blöd, um nicht noch blöder gegen Ihre Feinde zu hetzen , die "Islamfeinde". --- Hauptsache man kann linksmenschelnden Mainstream ein paar feinliche Worte in vermeintlich sozialer Misson verbreiten.

  • JW
    Johannes Willmann

    Sehr geehrter Herr Rath,

    Sie schreiben:

    "Das heilige Buch der Muslime rufe unter anderem zum Mord an Ungläubigen auf. Zitiert werden Suren, die sich auf konkrete kriegerische Konflikte aus der Frühzeit des Islams beziehen."

    Sie beleidigen die Muslime:

    Die Suren sind Gott-gegeben, ewig im himmlischen Urbuch verzeichnet - und nicht einfach "konkret" und auf eine bestimmte Situation bezogen.

    Das glaubt nur die verweichlichte christliche Exegese.

    Johannes Willmann

  • DR
    Daniel Rossmann

    Danke für die Aufklärung. Ich hatte das nur ganz am Rande mitbekommen und nach dem Urteil gesucht, es aber nicht gefunden.

     

    Etwas merkwürdig hört es sich gleichwohl an und der damals von BVerfG entschiedene Fall ist so speziell, daß die Entscheidung sicherlich nicht ohne weiters analog auf andere Situationen anwendbar ist.

     

    Interessant wäre deshalb auf welche Situation die Staatsanwältin mit diesem Zitat reagiert hat.

     

    Übrigens gibt es im Koran - anders als im Alten Testament - keine Suren, die sich auf konkrete kriegerische Konflikte aus der Frühzeit des Islams beziehen.

     

    Die nicht wenigen Aufrufe zur Anwendung von Gewalt bis hin zur Tötung von Ungläubigen im Koran sind durchweg als allgemeine und generelle Handlungsanweisungen zu verstehen, darüber besteht auch bei den vier sunnitischen Rechtsschulen und den Religiösen Führern der Schiiten kein Dissens.

     

    Und nur von daher ist auch das Vorgehen von Frau S und anderen Mitbürgern zu verstehen, die sich ganz einfach um ihr Leben sorgen und Angst haben. Wie der neueste Anschlagsversuch durch drei moslemische Gläubigen zeigt, die mit Autobomben mitten in Deutschland US-Bürger töten wollten ist diese Angst ja auch gar nicht abwegig. Wie ist denn Deutschland zu einem "Teil eines weltweiten Gefahrenraumes" geworden?

     

    Bitte verstehen Sie das nicht falsch, es geht nicht um eine Verurteilung aller Muslime (die meisten Muslime ? das kann ich aus eigener Erfahrung sagen, kennen den Koran (glücklicherweise) etwa so gut, wie die vielen Namenschristen die Bibel), es geht um das politisch-religiöse System Islam, dessen Grundlagen der Koran, die Hadithen und die Scharia ist.

     

    So wie Sie die Sache darstellen verunglimpfen Sie eine Person absichtlich durch bewußte Darstellung von Falschinformationen. Der Streitpunkt sind nicht sich auf konkrete kriegerische Konflikte aus der Frühzeit des Islams beziehende Suren, - solche Suren gibt es im Koran nicht - sondern der Streitpunkt sind im Koran enthaltene Handlungsanweisungen die dort in allgemeiner und genereller Form zur Anwendung von Gewalt gegen "Ungläubige" bis hin zu deren Tötung aufrufen. Die Tatsache daß die ?heiligen Schriften? einer Weltreligion solche Aufrufe enthalten und die Tatsache, daß es in der Geschichte dieser Religion immer wieder zur wörtlichen Anwendung derselben gekommen ist, sollte jeden Bürger besorgt machen. (s. auch hier, die Forderung nach der Enthauptung eines Mannes allein aus dem Grund weil er sich als Muslim vom Islam abgekehrt und zum Christentum bekehrt hat, durch religiöse Führer der Al-Azhar Universität Kairo und Vertreter der Regierung von Ägypten...

  • DR
    Daniel Rossmann

    Danke für die Aufklärung. Ich hatte das nur ganz am Rande mitbekommen und nach dem Urteil gesucht, es aber nicht gefunden.

     

    Etwas merkwürdig hört es sich gleichwohl an und der damals von BVerfG entschiedene Fall ist so speziell, daß die Entscheidung sicherlich nicht ohne weiters analog auf andere Situationen anwendbar ist.

     

    Interessant wäre deshalb auf welche Situation die Staatsanwältin mit diesem Zitat reagiert hat.

     

    Übrigens gibt es im Koran - anders als im Alten Testament - keine Suren, die sich auf konkrete kriegerische Konflikte aus der Frühzeit des Islams beziehen.

     

    Die nicht wenigen Aufrufe zur Anwendung von Gewalt bis hin zur Tötung von Ungläubigen im Koran sind durchweg als allgemeine und generelle Handlungsanweisungen zu verstehen, darüber besteht auch bei den vier sunnitischen Rechtsschulen und den Religiösen Führern der Schiiten kein Dissens.

     

    Und nur von daher ist auch das Vorgehen von Frau S und anderen Mitbürgern zu verstehen, die sich ganz einfach um ihr Leben sorgen und Angst haben. Wie der neueste Anschlagsversuch durch drei moslemische Gläubigen zeigt, die mit Autobomben mitten in Deutschland US-Bürger töten wollten ist diese Angst ja auch gar nicht abwegig. Wie ist denn Deutschland zu einem "Teil eines weltweiten Gefahrenraumes" geworden?

     

    Bitte verstehen Sie das nicht falsch, es geht nicht um eine Verurteilung aller Muslime (die meisten Muslime ? das kann ich aus eigener Erfahrung sagen, kennen den Koran (glücklicherweise) etwa so gut, wie die vielen Namenschristen die Bibel), es geht um das politisch-religiöse System Islam, dessen Grundlagen der Koran, die Hadithen und die Scharia ist.

     

    So wie Sie die Sache darstellen verunglimpfen Sie eine Person absichtlich durch bewußte Darstellung von Falschinformationen. Der Streitpunkt sind nicht sich auf konkrete kriegerische Konflikte aus der Frühzeit des Islams beziehende Suren, - solche Suren gibt es im Koran nicht - sondern der Streitpunkt sind im Koran enthaltene Handlungsanweisungen die dort in allgemeiner und genereller Form zur Anwendung von Gewalt gegen "Ungläubige" bis hin zu deren Tötung aufrufen.

  • JD
    Jean Doute

    Einfach Irre !

    Was sind das für Leute die solchen Müll argumentieren ?

    Wie auch die heutige Festname von 3 Muslimischen Atentätern wieder beweist, wir brauchen Richter die mit voller Härte drchgreifen und verurteilen. Und Idioten die hier wichtigtuerisch Gesetzartikel und Urteilezu interpretieren veruchen, wie es die halbverrückten Imane mit dem zum Mord aufrufenden Hetzbuch Koran machen.