: Strafrecht stützt Zwangsbeziehungen
■ Fachtagung diskutiert Reform im Sexualstrafrecht / taz-Gespräch mit einem Kriminologen
Morgen beginnt in Bremen ein internationales Symposium zur Reform des Sexualstrafrechts. Gewalt in der Ehe, bzw. die Gleichbehandlung ehelicher und außerehelicher Vergewaltigung, der sexuelle Mißbrauch von Kindern und Kinderpornographie sind aktuelle Themen dieser Reformdebatte.
taz: Was bedeutet Reform in diesem Bereich?
Lorenz Böllinger, Kriminalwissenschaftler und Psychoanalytiker der Uni Bremen: Die meisten Diskussionen gehen in Richtung stärkerer Kriminalisierung. Man wagt kaum noch, eine Minderung von Kriminalisierung in manchen Bereichen anzusprechen.
Die Grünen in Nordrhein-Westfalen hatten für ihren berühmten Vorstoß ja heftig Schläge einstecken müssen.
Es hat sich dann auch niemand mehr getraut. In der SPD gab es noch einen Arbeitskreis, der überlegte, ob man Schutzgrenzen runtersetzen und den Verführungsparagraphen abschaffen könnte. Aber dieser Kreis wurde richtig mundtot gemacht — aus Furcht, es könnte einen ähnlichen Skandal geben.
Müssen Kinder geschützt werden und wenn ja, bis zu welchem Alter?
Man müßte zunächst einmal klären, was kann das Strafrecht überhaupt. Das wird sehr kontrovers diskutiert. Gerade zur Zeit finden sich Koalitionen von sehr konservativen Strömungen und Frauenbewegung und Teilen der Grünen, die für eine sehr rabiate Intensivierung der Kriminalisierung bei bestimmten Sexualdelikten, insbesondere bei Gewaltdelikten oder solchen zulasten von Kindern. Während viele, sich selbst als „fortschrittlich“ verstehende Strömungen sagen, das Strafrecht an sich sei ein Mißstand, der zu bekämpfen sei.
Gewalt in der Ehe ist ein tabuisiertes Thema. Macht die Diskussion über den möglichen Straftatbestand, es nicht erst möglich, überhaupt darüber zu reden, vor allem auch in den Familien?
Ist es nicht ein Offenbarungseid für unsere Kultur, wenn sich das Thema nicht anders als über Strafrecht an den Mann bringen läßt? Es wäre doch viel sinnvoller, wenn es dafür andere gesellschaftliche Instrumente gäbe. Gegen eine Art „sanften Zwang“ zur Beratung hätte ich nichts einzuwenden.
Sie werden über „psychosoziale Aspekte der Kontrolle von Sexualitäten“ sprechen. Was heißt das?
Es gibt nicht nur eine Sexualität, sondern im Grunde so viele Sexualitäten, wie es Menschen gibt. Sexualität ist nichts Naturgegebenes, Statisches. Sexualität ist das Resultat einer Wechselwirkung von Individuum und Gesellschaft. Ich fordere letztlich, in unserer Zeit das gestalterische Element der Sexualität stärker in das Individuum zu verlagern, es frei zu machen von gesellschaftlichen Zwängen und Schablonisierungen. Jede Form von erzwungener Sexualität, die nicht auf Verständigung und Abstimmung der Bedürfnisse beruht (also gerade Vergewaltigung und Mißbrauch), muß durch geeignete Formen gesellschaftlichen Umgangs gesteuert werden.
Welche Rolle spielt dabei das Strafrecht?
Strafrecht untergräbt das Ziel einer Diskursorientierung. Es ist ungeeignet Sexualverhalten zu beeinflussen. Das Strafrecht bringt kulturell eine Art Zwangsbeziehung hinein, die auf Unterwerfung orientiert ist. Es reproduziert damit eine Beziehungsform, die gerade in der Sexualität — leider — der Rohzustand unserer Gesellschaft ist: nämlich zu zwingen. Und es sind nun einmal die Männer, die sich der Frauen bemächtigen. Und es ist eine immer neue Aufgabe der Zivilisation, diese Bemächtigungstendenzen zu verringern und sich stärker an einem gleichberechtigten Diskurs zu orientieren. Und das wird von der Struktur her vom Strafrecht nicht gefördert sondern untergraben. Interview: Birgitt Rambalski
Öffentliches Symposium „Zur Reform des Sexualstrafrechts“, 25.6. 9.30-18.00 Uhr, 26.6. 9.30-13.00 Uhr, BITZ, Fahrenheitstr.1
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