■ Straffreiheit für AntifaschistInnen?: Kein Freibrief für Linke
Die Beobachtung ist nicht falsch: Zweifellos hat die Justiz in den letzten drei Jahren eine unrühmliche Bilanz zu verzeichnen, was die Ahndung von rechtsradikalen und rassistischen Straftaten betrifft. Da wurde mehr als einmal verharmlost und abgewiegelt oder als sogenannte Dummejungenstreiche verfolgt, was eigentlich in die Kategorien von Mord und Totschlag und Rassenhetze gehört. Im Zusammenspiel mit den Volksverhetzern aus den etablierten Parteien mußte das nachlässige Vorgehen der Justiz gegen Rechtsradikale wie eine augenzwinkernde Aufforderung verstanden werden. Die Empörung von Menschen, die aktiv gegen Rassenhaß und Ausländerfeindlichkeit angehen, ist darum verständlich. Zumal wenn die selbe Justiz wiederum gegen Linke mit bemerkenswertem Fleiß vorgeht und allzeit geneigt ist, auch schwerste Straftatbestände zu konstruieren. Gegen eine solche Justiz braucht es politischen Druck, damit rechte Straftäter mit allen vorhandenen Mitteln des Strafgesetzbuchs zur Verantwortung gezogen werden. Völlig an der Sache vorbei aber geht die Forderung, sogenannte Antifaschisten dürften nicht strafverfolgt werden. Auch wer sich politisch gegen Rechts engagiert, kann nicht für sich reklamieren, außerhalb der Gesetze und des Machtmonopols des Staates zu stehen. Selbstjustiz darf es nicht geben, und auch im Widerstand ist nicht alles erlaubt. Diejenigen, die für den Tod von Menschen – und sei es ein Rechtsextremer – verantwortlich sind, haben Anspruch auf ein faires Verfahren, nicht aber auf Straffreiheit. Wer „unbedingte Solidarität“ einklagt und dabei unterschlägt, welche Debatten es zum Fall Kaindl unter Autonomen gibt, der erweist dem Bemühen, einer einäugigen Justiz abzuhelfen, einen Bärendienst. Gerd Nowakowski
Siehe auch Bericht Seite 34
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