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Straffreiheit bis 6 Gramm Dope

Brandenburgs Kiffer können durchatmen: Statt drei Gramm wird nun der Besitz von sechs Gramm Cannabis toleriert. Laut Bild-Zeitung teilte dies Generalstaatsanwalt Erardo Rautenberg gestern den Anklagebehörden mit. Der Leitende Oberstaatsanwalt Rolf Grünebaum sagte: „Wir haben klargestellt, dass bis zu 6 Gramm Cannabis als straffreie ‚geringe Menge‘ zu behandeln sind.“ Den Anstoß für diese Lockerung gab der Bernauer Amtsrichter Andreas Müller. Er hatte sich am Montag geweigert, einen 20-Jährigen zu verurteilen, und den Prozess ausgesetzt. Der Brandenburger war in Berlin mit 3,6 Gramm Cannabis erwischt worden und sollte 450 Euro Strafe zahlen (die taz berichtete). Richter Müller sah einen Verstoß gegen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes und wollte das Bundesverfassungsgericht bemühen. Dieser Weg ist ihm laut Bild nun verwehrt. Der Generalstaatsanwalt stimmte der Einstellung des Verfahrens zu. Müller will nach eigenen Angaben weiter für die Legalisierung jeder Haschischmenge kämpfen. DPA

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