piwik no script img

Strafen verhängt

Zu Freiheitsstrafen von viereinhalb Jahren beziehungsweise zu zwei Jahren Jugendstrafe auf Bewährung wegen versuchter schwerer Brandstiftung hat das Lübecker Landgericht am Montag Tobias Lange (22) und Karsten Landschoof (21) verurteilt. Die Jugendkammer des Gerichts befand sie für schuldig, in der Nacht zum 6. September 1992 in Neustadt (Ostholstein) und in Grömitz Brandsätze auf ein Haus und auf zwei Pizzerien geworfen zu haben. Menschen wurden nicht verletzt. Die Staatsanwaltschaft wertete die Taten als dreifachen Mordversuch. Das Gericht verneinte einen Tötungsvorsatz der Angeklagten. Sie hätten nur Angst und Schrecken verbreiten wollen. Eine rechtsfeindliche Gesinnung erkannte das Gericht bei den Angeklagten nicht.

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen