: Strafe war zu hoch
■ Babymord-Prozeß wird neu aufgerollt
Vor dem Landgericht hat gestern die teilweise Neuverhandlung im sogenannten Marzahner Babymord-Prozeß begonnen. Vernommen wurde der ehemalige Lebensgefährte einer 22jährigen Sekretärin, die im April 1992 ihren drei Monate alten Sohn Alexander getötet hatte. Der Bundesgerichtshof hatte vor vier Monaten die Höhe des Strafmaßes – zehn Jahre Haft wegen Totschlags – kritisiert und zur Neuverhandlung an das Landgericht zurückverwiesen. Begründung: Die erste Instanz habe die „krisenhaft zugespitzte psychische Verfassung zur Tatzeit“ zuwenig berücksichtigt. Sachverständige hatten die Täterin als unreife Persönlichkeit mit depressiven Stimmungsschwankungen beschrieben. Die Richter waren jedoch der Meinung, daß die 22jährige seelisch nicht überdurchschnittlich belastet gewesen war.
Der Tod des Kleinkindes hatte im April 1992 die Öffentlichkeit geschockt. Die Frau hatte das Baby getötet, indem sie es aus dem Kinderwagen in die Wuhle kippte. Sie hatte zunächst angegeben, ihr Kind sei von Skinheads entführt worden, was zu einer großen polizeilichen Suchaktion führte. Später gestand sie die Tat und gab zur Begründung an, sie habe sich mit ihrem zweiten Kind überfordert und alleingelassen gefühlt. dpa
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