: Strafe gegen Bürger- rechtler aufgehoben
Frankfurt/Moskau (dpa) - Der im November 1989 von einem Gericht in Swerdlowsk zu drei Jahren Lagerhaft verurteilte Bürgerrechtler und Architekt Sergej Kusnezow (32) wurde vor einigen Tagen aus der Haft entlassen. Wie die Internationale Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM) am Dienstag in Frankfurt mitteilte, wurde das Urteil nach seiner Berufung umgewandelt. Demnach muß der Bürgerrechtler Kusnezow noch sechs Monate Zwangsarbeit an seinem Wohnort (bei zwanzigprozentiger Lohnabgabe an den Staat) leisten. Der Redakteur der Zeitschrift 'Glasnost-Kurier‘ war im Dezember 1988 bei einer Demonstration verhaftet worden.
Gemeinsam für freie Presse
Die taz gehört zu 100 Prozent ihren Leser:innen und ist damit nicht nur konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Alle Artikel stellen wir frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade in diesen Zeiten müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass kritischer, unabhängiger Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung für taz zahl ich. Dank Ihnen haben wir nun die 50.000 erreicht. So viele unterstützen freiwillig und regelmäßig. Noch nicht dabei? Werden Sie jetzt Teil der Community! Jetzt unterstützen