: Strafe für Kirchenasyl
Ein bulgarisches Ehepaar, das seit einem Jahr im Kirchenasyl lebt, ist gestern vom Amtsgericht Tiergarten zu je fünf Monaten Haft, ausgesetzt auf fünf Jahre Bewährung, verurteilt worden. Anguel V. und seine Frau Nevena hätten gegen das Ausländergesetz verstoßen, weil sie sich ohne Genehmigung in Deutschland aufhielten, erklärte das Gericht zur Urteilsbegründung. Zudem hätten sie sich wiederholt mit zum Teil „unlauteren Mitteln“ einer Abschiebung widersetzt. epd
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