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Archiv-Artikel

in kürze FINANZMINISTER BA-WÜ Strafe für Fahrerflucht

Wegen Fahrerflucht hat die Staatsanwaltschaft gegen Baden-Württembergs Finanzminister Gerhard Stratthaus (CDU) eine Geldstrafe von 7.700 Euro sowie sieben Monate Führerscheinentzug beim Amtsgericht Schwetzingen beantragt. Bei Bemessung der Strafe sei die Selbstanzeige des Politikers berücksichtigt worden. (ap)