in kürze FINANZMINISTER BA-WÜ : Strafe für Fahrerflucht
Wegen Fahrerflucht hat die Staatsanwaltschaft gegen Baden-Württembergs Finanzminister Gerhard Stratthaus (CDU) eine Geldstrafe von 7.700 Euro sowie sieben Monate Führerscheinentzug beim Amtsgericht Schwetzingen beantragt. Bei Bemessung der Strafe sei die Selbstanzeige des Politikers berücksichtigt worden. (ap)