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Strafbefehle wg. Pressefreiheit

■ Offener Brief an Justizsenator, Radio Bremen und SPD

Am 2.5.1988 betraten 17 türkische und kurdische Demokraten das Sendegebäude Radio Bremens, um der Forderung nach Information über die unterdrückten 1.-Mai-Feiern in der Türkei Nachdruck zu verleihen. Nach längeren Diskussionen und einer Einigung mit den anwesenden Redakteuren, daß Biz Bize über die Ereignisse berichten würde, verließen die Besucher die Rundfunkanstalt. Obwohl RB keine Strafanzeige erstattete, wurden sämtliche Personalien von der massiv anwesenden Polizei aufgenommen (...) Jede(r) soll nun wegen „Nötigung“ DM 1200.- bezahlen.

Wir halten dieses Verfahren für eine unangemessene Reaktion, es bedeutet eine Einschränkung der Presse- und Meinungsfreiheit. Es negiert, daß hinter dieser „Besuchsaktion“ ein legitimes politisches Interesse nach Information stand, daß die Aktion friedlich - ohne jegliche Sachbeschädigung oder Beeinträchtigung von Personen stattfand. Wir möchten Sie mit diesem Brief bitten, Ihre politischen Einflußmöglichkeiten für die Einstellung der Verfahren zu nutzen. (...) Unter den Demokraten waren auch 10 Flüchtlinge, für die sich durch dieses unangebrachte Verfahren die Rechtssituation schwerwiegend verändern kann...

Flüchtlingsrat Bremen

!Ü-Satz:!!!!

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