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Strafbefehl gegen Saarbrücker OB

SAARBRÜCKEN dpa ■ Gegen Hajo Hoffmann (SPD), Präsident des Deutschen Städtetages und Saarbrücker Oberbürgermeister, hat die Staatsanwaltschaft Strafbefehl wegen Untreue beantragt. Dabei geht es um finanzielle Unregelmäßigkeiten beim Bau seines Privathauses im saarländischen Bliesransbach. Rund 50.000 Mark Bauleistungen und etwa 5.000 Mark für Carrara-marmor für Hoffmanns Privathaus sollen über ein 23-Millionen-Bauprojekt in Saarbrücken abgerechnet worden sein. Hoffmann war Aufsichtsratschef der städtischen Gesellschaft ESG, die das Großprojekt abwickelte.

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