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Stop für Sofortvollzug?

■ Die letzten Bewohner von Altenwerder klagen vor dem Verwaltungsgericht

„Der Planfeststellungsbeschluß zur Hafenerweiterung Altenwerder ist substanz- und inhaltlos.“ Zu diesem Ergebnis gelangt der Förderkreis „Rettet die Elbe“ nach „eingehender Analyse“ des 430-Seiten-Werks. Gestern erklärten die fünf verbliebenen Grundstückseigentümer der Elbinsel, daß sie „nächste Woche gegen den Beschluß beim Hamburger Verwaltungsgericht klagen“ werden und mit einem Antrag den Sofortvollzug stoppen wollen. Weitere AnwohnerInnen und Naturschutzverbände, die von der Gelände-Aufspülung betroffen sind, wollen sich anschließen.

Am 7. Juni hatte das Amt für Strom- und Hafenbau den Ausbau des Hafens nach 30jähriger Planungszeit genehmigt. „Es gibt Rechtsfehler in der Planung“, begründete Anwalt Martin Hack die Klage. Die Alternativen für den Hafenausbau seien nicht ausreichend geprüft worden. Zur Begründung würden Senats- und Bürgerschaftsentscheidungen von vor 20 Jahren angeführt. Hack: „Das kann nicht Grundlage einer aktuellen Planung sein.“

Gerichtlich überprüft werden müsse auch die Rechtmäßigkeit des Hafenentwicklungsgesetzes, das nach Ansicht des Anwalts kein Sonderplanungsrecht ist und deshalb vom Baugesetz gebrochen wird (taz berichtete). Weiterer Knackpunkt: Die Öffnung der Alten Süderelbe, die den ökologischen Verlust von Altenwerder ausgleichen soll, wird im Planfeststellungsbeschluß ausdrücklich gefordert. „Dazu ist aber kein Verfahren eingeleitet worden“, kritisierte Hack. Nach dem Bundesnaturschutzgesetz müsse erst geprüft werden, ob ihre Öffnung überhaupt möglich sei: „Sonst kann der Eingriff gar nicht erfolgen.“ Schon jetzt gebe es Einwendungen von Obstbauern, die fürchten, daß Felder überspült würden. Strom- und Hafenbau setze sich über die zeitlich korrekte Abfolge hinweg, „um später Sachzwänge zu schaffen.“

Auch inhaltlich irre Strom- und Hafenbau: Die beschäftigungspolitische Bedeutung des Hafens sei weitaus geringer als angenommen: Laut Statistischem Landesamt ging zwischen 1970 und 1987 jeder sechste Arbeitsplatz (18,4 Prozent) verloren. Heike Haarhoff

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