SPRACHPOLIZEI ERMITTELT GEGEN WASSERSCHUTZPOLIZEI
: Stilistischen Unfall verursacht

BERLIN taz | Achtung, Achtung! Hier spricht die Sprachpolizei: Unbefugtes Benutzen der deutschen Sprache kann zu stilistischen Verbrechen führen. Als Tatbeteiligte identifiziert wurde in diesem Fall die Wasserschutzpolizeiinspektion Waren, die am Montag eine Pressemitteilung verbreitete: „Unbefugtes Benutzen der Bundesdienstflagge, Graffiti und Fischwilderei.“ Gegen die im Umgang mit stilistischen Feinheiten der deutschen Sprache sichtlich nicht geübte Wasserschutzpolizei Mecklenburg-Vorpommern wird nun wegen Verhunzung ermittelt. Denn bei einer aus drei Substantiven bestehenden rhetorischen Trias bezieht sich ein vorangestelltes Substantiv-Adjektiv-Gefüge auf alle drei folgenden Objekte. Demnach wären hier auch „Graffiti“ und „Fischwilderei“ unbefugt benutzt worden. Es handelt sich um eine stilistische Havarie. Zur Strafe muss die Wasserschutzpolizei Waren hundertmal „rhetorische Trias“ schreiben.