: Stiftung umwidmen?
■ Wohnliche Stadt soll öffentlich-rechtlich werden
Die Stiftung Wohnliche Stadt soll möglicherweise von einer Stiftung privaten Rechts in eine öffentlich-rechtliche Stiftung umgewandelt werden. Entsprechende Überlegungen werden derzeit beim Innensenator angestellt, der die Aufsichtsbehörde für die Stiftung Wohnliche Stadt ist. Nach dem Bremischen Spielbankgesetz von 1978 bekommt die Stiftung jedes Jahr 40 Prozent der Bruttoerträge aus der Bremer Spielbank (1992: 14,5 Mio.), den gleichen Betrag bekommt der Finanzsenator.
Volker Kröning will die Stiftung ganz auflösen, um den Zugriff auf die gesamte Abgabe zu kassieren. Begründung: Die Bremer Spielbankabgabe ist eine Landessteuer, muß deshalb vom Haushaltssouverän ausgegeben werden. Das ist die Bremer Bürgerschaft. Der Finanzsenator hat sich das in einem Rechtsgutachten schwarz auf weiß geben lassen und der Innenbehörde zur Prüfung übergeben. Die Prüfung hat jetzt ergeben: Mit der Umwidmung in eine öffentlich-rechtliche Stiftung würde das Problem, das der Finanzsenator aufgeworfen hat, neutralisiert.
Eine öffentlich-rechtliche Stiftung hat den Vorteil, daß die Bürgerschaft beispielseise die Vermögensabgabe an die Stiftung jedes Jahr neu beschließen könnte, der Haushaltssouverän somit immer der Ausgabe zustimmen würde und entsprechend der Haushaltslage flexibel reagieren könnte. In Nordrhein-Westfalen wird das derzeit rechtlich schon praktiziert. Ein gewichtiges Argument des Finanzsenators war, daß die privatrechtliche Stiftung eine Bremensie sei, die vor dem Hintergrund des Sparprogramms nicht aufrecht erhalten werden könne. Auch dieses Argument wäre mit der öffentlich-rechtlichen Umwidmung erledigt.
Großer Aufwand ist eine Umwidmung nicht. Die Bürgerschaft müßte nur ein entsprechendes Errichtungsgesetz erlassen. Dazu könnte schon das jetzt gültige Bremer Spielbankgesetz dienen, wenn dort die Formulierung „... errichtet das Land eine rechtsfähige Stiftung des privaten Rechts...“ entsprechend einer Neuregelung ausgetauscht würde. mad
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