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Steuerreform im Detail: Mehrwertsteuer wird erhöht, Kilometerpauschale nicht ganz gestrichen

Bonn/Berlin (Reuter/taz) – Eine Woche vor den entscheidenden Beratungen der Steuerkommission sind gestern Details der geplanten Steuerreform bekanntgeworden. Noch nicht entschieden ist über die Höhe der Entfernungspauschale, die die bisherige Kilometerpauschale für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz ersetzen soll. Diskutiert wird jetzt ein Modell, nach dem es für die ersten zehn Kilometer keine Steuerermäßigung geben soll, für alle weiteren eine Pauschale von 50 Pfennig (bisher 70 Pfennig): Von der forcierten Förderung des öffentlichen Nahverkehrs war bei den Kommissionstagungen jedoch keine Rede.

Nach Angaben aus den Koalitionsparteien hat sich die Kommission auf eine Senkung des Spitzensteuersatzes von 53 Prozent auf 39 Prozent für die private Lohn- und Einkommensteuer verständigt. Der Spitzensatz für die Körperschaftssteuer soll indes niedriger liegen – vermutlich bei 35 Prozent. Die Arbeitnehmerpauschale soll von derzeit 2.000 auf 1.300 Mark verringert werden. Noch nicht geeinigt hat sich der Zirkel darauf, ob es einen linear-progressiven oder einen Stufentarif geben soll. Neben der FDP befürwortet auch Unionsfraktionschef Wolfgang Schäuble den Stufentarif, Finanzminister Theo Waigel und CSU-Landesgruppenchef Michael Glos wollen hingegen einen linear-progressiven Tarif – wie er auch bisher gilt. Der Eingangssteuersatz soll beim linear-progressiven Tarif knapp unter 20 Prozent liegen, beim Stufentarif wäre eine Eingangsstufe von zehn Prozent möglich. Ein Stufentarif würde voraussichtlich aus fünf und nicht wie früher geplant aus drei Stufen bestehen. Der Höchststeuersatz soll künftig schon deutlich unter 100.000 Mark erreicht werden. Derzeit wird der Höchststeuersatz von 53 Prozent bei 120.000 Mark erreicht. Durch den schnellen Anstieg auf den Höchststeuersatz und den Satz von 39 Prozent statt der zunächst diskutierten 35 Prozent hat sich die Gesamtentlastung auf etwa 70 Milliarden Mark reduziert – statt wie geplant 80 bis 90 Milliarden Mark.

Bei der Besteuerung von Kapitallebensversicherungen werden zwei Modelle diskutiert – voraussichtlich sollen nur die Zinsen besteuert werden. Nach dem einen Modell würde ein von den Versicherungen errechneter Ertragsanteil versteuert; alternativ könnte die Besteuerung nur für Lebensversicherungen gelten, die vor Beginn des Rentenalters von 60 Jahren ausgezahlt werden. Unentschieden ist auch noch die Höhe der Rentenbesteuerung.

Die Kommission bekräftigte den Koalitionsbeschluß, schon Anfang 1998 die Körperschaftssteuer und die betriebliche Einkommensteuer zu senken. Dies soll dadurch finanziert werden, daß die steuerlichen Rückstellungsmöglichkeiten für zu erwartende Verluste stark eingeschränkt werden.Foto: Uli Reinhardt/Zeitenspiegel

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