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Steuerprobleme

■ Betr.: „Heiraten kann ein Minus geschäft sein“, taz vom 7.1.94

Leider sind in diesem Artikel einige mehr oder weniger schlimme Fehler enthalten, die eventuell zu einiger Verwirrung Eurer Leserschaft führen. [...]

1. Ein rein formaler Fehler: Beim Splittingverfahren wird nicht der Steuersatz der Hälfte des Familieneinkommens auf das gesamte Einkommen angewandt, sondern einfach die auf die Hälfte entfallende Steuer verdoppelt. Dadurch vereinfacht sich die Berechnung, wenn man nur die Grundtabelle zur Verfügung hat.

2. Ehegatten, die zusammen veranlagt werden, profitieren immer vom Splitting, unabhängig von der Höhe der jeweiligen persönlichen Einkommen. Der entscheidende Punkt ist die Zusammenveranlagung, bei der das Splittingverfahren angewandt wird, im Gegensatz zur getrennten Veranlagung, bei welcher jeweils eine Einzelveranlagung durchgeführt wird.

3. Vergessen wurde, daß Unverheiratete auch noch sogenannte Kinderbetreuungskosten als außergewöhnliche Belastungen geltend machen können. Hier gibt es mindestens eine Pauschale von 480 DM pro Kind. [...] Ernst Schreier, Berlin

Antwort der Redaktion:

Zu Punkt 1: Die Beschreibung des Ehegatten-Splittings durch den Leser ist formal korrekt, es kommt am Ende aber die gleiche Steuerlast wie bei unserer Darstellung heraus. Zu Punkt 2: Bei genau identischen Einkommen der Partner ist die Steuerlast beim Splitting die gleiche wie bei der Einzelveranlagung. Beispiel aus der Einkommensteuertabelle: Das gemeinsame, zu versteuernde Einkommen der Eheleute beträgt 100.000 Mark, dies entspricht laut Tabelle einer Steuerbelastung von 22.168 Mark. Bei einem Einkommen der unverheirateten Partner von jeweils 50.000 Mark sind laut Tabelle 11.084 Mark Steuern fällig, das macht bei beiden Lebenspartnern zusammen also auch nicht mehr als bei Verheirateten. Zu Punkt 3: Der von der Steuer abzusetzende Mindestbetrag für Kinderbetreuungskosten für Unverheiratete wurde nicht vergessen, sondern wegen der geringen Summe – 480 Mark pro Kind und Jahr (!) – aus Platzgründen schlichtweg vernachlässigt.

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