Steuerhinterziehungsprozess: Freispruch für Strauß
Gericht sah für Steuerhinterziehung keine ausreichenden Beweise. Strauß habe keine Zahlungen von Waffenlobbyist Schreiber erhalten, hieß es in der Urteilsbegründung.
AUGSBURG dpa Der Politikersohn Max Strauß ist am Montag vom Vorwurf der Steuerhinterziehung freigesprochen worden. Nach mehr als zehn Jahren Ermittlungen folgte das Landgericht Augsburg damit dem Antrag der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte für den 48- Jährigen eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten gefordert. In erster Instanz hatte das Gericht gegen Strauß noch eine Gefängnisstrafe verhängt. Das Urteil wurde dann aber vom Bundesgerichtshof aufgehoben.
In der Urteilsbegründung sagte Richter Manfred Prexl, Strauß habe keine Zahlungen vom Schweizer Tarnkonto "Maxwell" des Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber erhalten. Das Konto habe ihm nicht gehört, er habe von dort keine Provisionszahlungen für Panzer- oder Airbus-Geschäfte bekommen und deshalb auch nichts zu versteuern gehabt. Die Kosten des Verfahrens trägt die Staatskasse. Strauß erhält für eine Hausdurchsuchung im Jahr 1995 eine Entschädigung.
Im ersten Verfahren war er vom Landgericht Augsburg wegen Steuerhinterziehung von umgerechnet 1,3 Millionen Euro noch zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Dieses Urteil hob der Bundesgerichtshof wegen Rechtsmängeln bei der Beweiswürdigung auf und verwies das Verfahren nach Augsburg zurück. Strauß, ältester Sohn des früheren bayerischen Ministerpräsidenten Franz Josef Strauß (CSU), hatte stets bestritten, vom Waffenhändler Schreiber Geld erhalten zu haben.
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