: Steuergeschenke kommen
Union und SPD arbeiten Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag ab. Dieses Mal zum Vorteil von Restaurants, Pendlern, Bauern und Ehrenamtlern
Sie betreffen Pendler, Gastronomen, Ehrenamtler und die Landwirtschaft: Das Bundeskabinett hat eine ganze Reihe von Steuerentlastungen auf den Weg gebracht. Es geht um Vorhaben, die CDU, CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart hatten – und die den Bund im nächsten Jahr Milliarden kosten werden. Als nächstes sind der Bundestag und teilweise auch der Bundesrat am Zug, damit die Entlastungen endgültig beschlossen werden.
Mit der Pendlerpauschale können Arbeitnehmer ihre Fahrtkosten von der Wohnung zur Arbeit steuerlich absetzen – und zwar egal, ob sie mit dem Fahrrad, der Bahn oder dem Auto fahren. Aktuell liegt sie für die ersten 20 Kilometer Wegstrecke bei 30 Cent pro Kilometer. Ab dem 21. Kilometer kann man 38 Cent ansetzen. Künftig sollen schon ab dem ersten Kilometer 38 Cent gelten. Dem Bund entgehen durch die Reform laut Ministeriumsrechnung im Jahr 2026 Steuereinnahmen von rund 1,1 Milliarden, im Jahr 2027 Einnahmen von rund 1,9 Milliarden Euro.
Die Umsatzsteuer für Speisen in der Gastronomie soll dauerhaft von derzeit 19 auf 7 Prozent reduziert werden. Neben Restaurants und Cafés profitieren davon laut Finanzministerium auch Bäckereien, Metzgereien und der Lebensmitteleinzelhandel, Caterer sowie Anbieter von Kita-, Schul- und Krankenhausverpflegung. Dem Bund entgehen jährlich Steuereinnahmen von rund 3,6 Milliarden Euro.
Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sollen sich die Energiesteuer für Diesel ab 2026 wieder mit 21,48 Cent pro Liter zurückerstatten lassen können. Der volle Steuersatz für den Agrardiesel beträgt laut Landwirtschaftsministerium aktuell 47,04 Cent pro Liter. Den Bund kostet die Wiedereinführung im Jahr rund 430 Millionen Euro.
Die Steuerpauschale für Übungsleiter wird von 3.000 auf 3.300 Euro angehoben, die für ehrenamtlich Tätige von 840 auf 960 Euro. So viel soll man künftig durch sein Engagement einnehmen dürfen, ohne darauf Steuern zu zahlen. Das betrifft zum Beispiel Trainer in Sportvereinen, Chorleiter oder ehrenamtliche Pfleger. Außerdem müssen sie künftig vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden nur ersetzen, wenn sie maximal 3.300 Euro statt bisher 840 Euro verdienen. (dpa)
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