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■ MAMONSteuererklärungen

Erfurt. Die Fristen für die Abgabe der Steuererklärungen für das Kalenderjahr 1990 wurden in Thüringen bis zum 31. August dieses Jahres verlängert. Desweiteren ist in Fällen steuerlich beratender Steuerpflichtiger sowie solcher Personen, die zum 1. Juli 1990 eine D-Mark-Eröffnungsbilanz aufstellen mußten, die Abgabefrist für die Steuererklärung bis zum 31. Dezember 1991 verlängert worden.

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