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Steuer auf Berliner Zweitwohnungen

Berlin. Der Senat plant, eine Zweitwohnungssteuer einzuführen. Nach einem Zeitungsbericht prüft die Finanzverwaltung derzeit, ob Personen zu belangen sind, die zwar in Berlin arbeiten, aber im Bundesgebiet noch ihren Erstwohnsitz haben. Die Höhe der Steuer könnte ein Zehntel der Jahreskaltmiete der Berliner Wohnung betragen.